Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 03-Maerz-geschwaerzt.pdf
- S.69
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meinde bei Bedarf anfordern kann und der
Gemeinde keine Kosten anfallen. Diese
Auslegung, die hier getroffen wurde, ist
nicht ganz korrekt.
"(4) Der Verzicht auf die allgemeine
Parteienförderung und den Beitrag zu
den Wahlwerbungskosten ist gegenüber der Bürgermeisterin bzw. dem
Bürgermeister jederzeit schriftlich möglich."
Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und FPÖ;
6 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
13.3.2013 (Seite 251) wird angenommen.
2.
GRin Dr.in Pokorny-Reitter referiert den
Antrag des Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses vom 20.3.2013:
26.
Entwurf einer Richtlinie der Landeshauptstadt Innsbruck, mit der
die Förderung der Gemeinderatsparteien geregelt wird
GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Sie werden
sich wahrscheinlich daran erinnern, dass im
letzten Jahr, als die große Stadtrechtsreform diskutiert und beschlossen wurde, es
im Jänner 2012 eine Empfehlung des damaligen Gemeinderates gegeben hat, eine
Richtlinie über die Förderung der Gemeinderatsparteien zu erlassen.
Es sollte in dieser Richtlinie zwischen der
Parteienförderung, die den Klubs bzw. wenn
jemand keinem Klub angehört, den einzelnen Gemeinderatsmitgliedern und einer
Wahlkampfkostenrückerstattung unterschieden werden. Es gab den starken
Wunsch, hier sozusagen die Parteienförderung in diese beiden Bereiche aufzuteilen.
Wir haben im Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss insgesamt dreimal
über diesen Tagesordnungspunkt diskutiert.
Soweit ich weiß, wurde auch in den Klubs
diskutiert. Im Ausschuss gab es dazu auch
Stellungnahmen. Unser Vorschlag, der gestern beratend beschlossen wurde und heute
dem Gemeinderat empfohlen wird, lautet
folgend:
1.
Der beiliegende Entwurf einer Richtlinie
der Landeshauptstadt Innsbruck, mit
der die Förderung der Gemeinderatsparteien geregelt wird, wird mit folgender Ergänzung beschlossen, dass im
Punkt 1. ein neuer Abs. 4 eingeführt
wird:
GR-Sitzung 21.3.2013
Gleichzeitig tritt der Beschluss des
Gemeinderates vom 24.5.2007 betreffend die Richtlinie für den Vollzug der
im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2007 und in den folgenden
Jahresvoranschlägen beschlossenen
Ausgaben "Laufende Transferzahlungen - Beiträge an Gemeinderatsparteien" außer Kraft.
Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und FPÖ;
6 Stimmen):
Der Antrag des Rechts-, Ordnungs- und
Unvereinbarkeitsausschusses vom
20.3.2013 wird angenommen.
GR Carli referiert die Anträge des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und
Beteiligungen vom 12.3.2013:
27.
IV 11505/2012
Weitere Zuführung vom ordentlichen Haushalt an den außerordentlichen Haushalt 2012
Beschluss (einstimmig):
Zur Bedeckung von außerordentlichen Vorhaben 2012 wird eine weitere Zuführung in
der Höhe von € 8.280.000,-- vom ordentlichen Haushalt in den außerordentlichen
Haushalt genehmigt.
28.
IV 11505/2012
Abschlussbuchungen 2012 Abschnitte 85 bis 89 (maastrichtrelevante Betriebe)
Beschluss (einstimmig):
Nachstehend angeführte Abschlussbuchungen der Abschnitte 85 bis 89 (maastrichtrelevante Betriebe) werden genehmigt: