Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.90
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kann. In der Textziffer 385 wurde einer
Dienstnehmerin im Personalamt rückwirkend eine Personalzulage ausbezahlt. Wer
nun glaubt, dass sich Bgm. Willi an die gesetzlich zustehenden drei Jahre hält, hat
sich getäuscht. Die Personalzulage wurde
vom Jahr 2012 bis zum Jahr 2019 ausbezahlt.
Falls der angesprochene Mitarbeiter der
Mag.-Abt. III, Bau- und Feuerpolizei, vielleicht zusieht, werde ich ihm den Tipp geben, mit dieser Angelegenheit noch einmal
an den Bürgermeister heranzutreten. Ich bin
mir sicher, dass er diese Ungleichbehandlung abstellen wird oder zumindest heute
dazu Stellung nimmt. Meines Erachtens ist
damit ein Präzedenzfall vorhanden und
beim Arbeits- und Sozialgericht mehr als gut
angebracht. Ich werde dem Kollegen auch
einen guten Rechtsanwalt vermitteln. Ich
würde mir das so nicht mehr gefallen lassen. Im Jahr 2019 war Bgm. Willi schon in
der Verantwortung. Er muss wissen, dass
das passiert ist.
Weiters möchte ich auf die Belohnungen
eingehen. Natürlich ist es gut, dass wir eine
große Summe eines Belohnungsbudgets
besitzen, das wir an die MitarbeiterInnen
auszahlen können. Es ist aber immer die
Frage, wie es aufgeteilt wird. Im Falle der
Amtsvorständin für das Personalwesen war
es so, wie es bereits GRin Dengg und
GR Mag. Stoll ausgeführt haben. Sie war
vier Monate im Amt und bekam € 3.000,-Coronaprämie steuerfrei. Das ist die
Höchstsumme. Wo war die Leistung?
Mir liegt im Moment ein Fall einer Mitarbeiterin vor, die sich als städtische Mitarbeiterin beim Land Tirol für die Corona-Hotline
zuteilen ließ. Aufgrund der Vertragsregelung
mit dem Land Tirol stellte sich heraus, dass
sie für den Zeitraum, in dem sie dort war,
knapp € 8.000,-- weniger für dieselbe Arbeit
verdient hat, als MitarbeiterInnen, die beim
Land Tirol angestellt sind. Diese Mitarbeiterin hat alles probiert, um eine Lösung zu finden. Man ist nicht bereit ihr zu helfen. Mein
Tipp wäre, das mit einer Belohnung zu machen und das Höchstmaß auszuschöpfen.
Das hat sie sich verdient, denn sie hat an
der Hotline sicher mehr geleistet als die
ehemalige Amtsvorständin in ihren vier Monaten, die sie bei uns im Haus war. Das behaupte ich ganz klar!
GR-Sitzung 24.11.2022
Bgm. Willi: Ich weise diesen untragbaren
Vorhalt auf das Schärfste zurück!
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Danke für das
Zurückweisen. Es ist mir aber egal!
Bgm. Willi: Dann erteile ich dafür einen
Ordnungsruf!
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Ich bedanke
mich dafür. Auch der ist mir egal!
(GR Onay: Ich erwarte mir ein wenig mehr
Respekt!)
GR Onay, wenn ich Sie um Ihre Meinung
frage, können Sie sich melden.
(StR Federspiel: GR Onay, Du Oberquatscher!)
Bgm. Willi: StR Federspiel, nehmen Sie
das zurück! Wir haben ein Niveau der Sprache erreicht, das ich nicht gut finde und
stelle deshalb den Antrag,
diese Debatte in die nicht öffentliche Sitzung zu verlegen.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
8 Stimmen):
Der Antrag auf Verlegung dieses Punktes in
die nicht öffentliche Sitzung wird abgelehnt.
Wir machen öffentlich weiter, ich ersuche
Sie aber, dass wir nicht auf Kosten von MitarbeiterInnen so verfahren.
(StR Federspiel: Herr Bürgermeister! Ich
nehme es zurück! Ich bezeichne GR Onay
nicht mehr als Oberquatscher, sondern einfach als sehr gesprächigen jungen Mann.)
Das ist eine kreative Lösung!
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Zur Geschäftsordnung! GR Onay ist nicht einmal am Platz
gesessen. Er hat wie ein/e BesucherIn hereingesprochen. (Unruhe im Saal)
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Ich bin noch
am Wort und habe bereits in meiner Rede
erwähnt, dass er alles besser kann als alle
anderen in diesem Haus. GR Onay, ich akzeptiere das und danke Dir für diesen wertvollen Hinweis.
Mein nächster Punkt dreht sich um die Aussage von GR Mag. Fritz, dass Bgm. Willi im
Personalwesen so viel getan hätte, was die
Anstellungen betrifft. Nehmen wir die Objektivierungsleitlinie (OBL) her, wozu ich genau