Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf

- S.128

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- 1064 -

sehr stark beschäftigen. Wir sind schon mittendrin.

50.4

Friedhofsgebühren, Konzepterstellung bei 10-jähriger Vorauszahlung als Teilzahlung (GR
Mag. Falch)

Mehrheitsbeschluss (gegen FI, 7 Stimmen):
Der von Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc und MitunterzeichnerInnen in der
Sitzung des Gemeinderates am 25.10.2022
eingebrachte Antrag wird dem Inhalte nach
angenommen.
50.3

MagIbk/41563/GfGR-AT/169/2022
Innsbrucker Wahlordnung 2011 (IWO), Anpassung
und Einführung eines Paragraphen gleichlautend § 89 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) (GRin Bex, BSc)

GR Mag. Fritz: Der Antrag stammt eigentlich von GR Lukovic, BA MA MA. Aufgrund
seiner damaligen Verhinderung wurde er
von GRin Bex, BSc eingebracht und nun fällt
es mir zu, stellvertretend für GR Lukovic,
BA MA MA den Antrag kurz zu begründen.
Es gibt zwei Landesgesetze, die in ihrer Gesamtheit im Zusammenhang miteinander zu
sehen sind. Diese bilden das Grundgerüst
oder die Stadtverfassung, nämlich das
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) und die Innsbrucker Wahlordnung 2011 (IWO). Der Antrag begehrt den
Änderungsmodus zu beiden Gesetzen
gleich zu machen, also auch in die IWO einen Paragraphen analog dem § 89 IStR einzufügen, was die Beantragung von Änderungen des Landesgesetzes IWO durch den
Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck betrifft.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag anzunehmen.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, SPÖ,
ALI, Lebenswertes Innsbruck {LI} und
NEOS; 17 Stimmen):
Der von GRin Bex, BSc in der Sitzung des
Gemeinderates am 25.10.2022 eingebrachte Antrag wird dem Inhalte nach abgelehnt.

GR-Sitzung 24.11.2022

MagIbk/41563/GfGR-AT/170/2022

GR Mag. Falch: Aufgrund der explodierenden Lebenshaltungskosten und der Teuerungslawine, die auf uns zugekommen ist
und weiter zukommen wird, sollte bei den
Friedhofsgebühren die Möglichkeit einer
Teilzahlung bzw. Ratenzahlung angeboten
werden.
Die zuständigen Ämter sollten ein Konzept
erstellen.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Mag. Falch und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 25.10.2022 eingebrachte Antrag wird
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
50.5

MagIbk/41563/GfGR-AT/171/2022
E-Scooter, Regelung im Zusammenhang mit der Benützung und
dem Abstellen (GR Mayer)

GR Mayer: In diesem Antrag geht es um
das wachsende Problem der im Weg stehenden, wild parkenden oder auf Gehsteigen oder blinden Leitlinien parkenden EScooter.
Da rechtlich noch etwas geprüft werden
muss, ersuche ich, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
StRin Mag.a Schwarzl: Über die Zuweisung
an den Stadtsenat bin ich sehr froh. Eine
Aufklärung möchte ich aber festhalten. Die
nicht stationären Scooter unterliegen nicht
dem Gewerberecht. Als Alternative der
Nicht-Regelungsmöglichkeit über das Gewerberecht haben wir die Akkreditierungsvereinbarung, die im Stadtsenat beschlossen wurde.