Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.242
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Der Stellen- oder Dienstplan beschreibt die Stellen sowohl quantitativ,
indem er festlegt, wieviel Mitarbeiter zur Erfüllung bestimmter Aufgaben
der Stadt Innsbruck notwendig sind, als auch qualitativ über die
jeweiligen Entlohnungsgruppen.
Gemäß der seit 24.01.2018 in Kraft getretenen novellierten Voranschlagsund Rechnungsabschlussverordnung 2015, welche die VRV 1997
ersetzte, hat der Voranschlag zumindest einen Stellenplan für den
Gesamthaushalt zu beinhalten.
IStR
Entsprechend dem Innsbrucker Stadtrecht sind dem Voranschlag der
Dienstpostenplan und der Stellenplan beizugeben. Diese haben die im
Voranschlagsjahr erforderlichen Dienstposten der Beamten sowie die
Stellen der Vertragsbediensteten und der ständigen sonstigen
Bediensteten auszuweisen. Dabei ist eine Gliederung der Dienstposten
und Stellen nach den Gliederungsmerkmalen der städtischen
Dienstrechtsvorschriften vorzunehmen.
Des Weiteren sind gemäß Innsbrucker Stadtrecht dem Rechnungsabschluss u.a. nachfolgende Nachweise anzuschließen:
I-GBG
Nachweis über die Leistungen für Personal, getrennt nach
Mittelverwendungen für Beamte, Vertrags- und sonstige Bedienstete
sowie über die Pensionen und sonstigen Ruhebezüge,
Nachweis, in dem die Anzahl der am 31. Dezember des Finanzjahres
ständig beschäftigten Dienstnehmer den im Dienstpostenplan und
Stellenplan
vorgesehenen
Dienstposten
und
Stellen
gegenübergestellt wird, und
Nachweis über die Anzahl der Ruhe- und Versorgungsgenussempfänger zum 31. Dezember des Finanzjahres.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat nach Maßgabe des
Innsbrucker Gemeindebeamtengesetzes jährlich unter Bedachtnahme
auf den notwendigen und dauernden Bedarf an Beamten einen
Dienstpostenplan zu beschließen. Im Dienstpostenplan sind die
Dienstposten nach Verwendungsgruppe (VGr.) und Dienstklassen (Dikl.)
aufzugliedern.
Jede Verwendungsgruppe kann in Dienstzweige unterteilt werden. Unter
einem Dienstzweig ist die Zusammenfassung aller Dienstposten mit
gleichartigen Anstellungserfordernissen zu verstehen.
Die Festsetzung der Dienstzweige und ihre Zuweisung zu den
Verwendungsgruppen erfolgt durch Verordnung des Gemeinderates der
Landeshauptstadt Innsbruck (Dienstzweigeverordnung).
Die Beamten gliedern sich in folgende Besoldungsgruppen:
Beamte der allgemeinen Verwaltung,
Beamte in handwerklicher Verwendung und
Erzieher an den Städtischen Kinderheimen.
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Zl. KA-03099/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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