Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf

- S.62

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- 1138 -

Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.12.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. WI-B50, Wilten, Bereich zwischen Lieberstraße, Müllerstraße, Glasmalereistraße
und Maximilianstraße (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. WI-B2), gemäß § 64
TROG 2022, wird beschlossen.
31.

MagIbk/52455/SP-BB-HU/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HU-B9, Hungerburg, Bereich
Gramartstraße 86, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2022

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (bei Stimmenthaltung von ALI,
1 Stimme; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.12.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. HU-B9, Hungerburg, Bereich
Gramartstraße 86, gemäß § 64
TROG 2022, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

32.

MagIbk/43592/SP-FF-GS/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IBK-F2.0, Innsbruck,
Bereich Gesamtstadt (als Änderung aller rechtskräftigen Flächenwidmungspläne der Landeshauptstadt Innsbruck gemäß Anhang A), gemäß § 122 Abs. 1 in
Verbindung mit § 31c Abs. 2
TROG 2022 (2. Entwurf)

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind insgesamt neun Fachstellungnahmen (Stellungnahmen von anderen Fachdienststellen des Landes und des Bundes)
sowie 60 Stellungnahmen von insgesamt
205 Personen (132 davon mit einer Unterschriftenliste) zum oben genannten Entwurf
eingegangen. Die Stellungnahmen liegen
dem Akt im Original bei.
Die Stellungnahmen wurden zu allgemeinen
Themen, zu BE-Gebieten sowie zu Widmungskategorien und -abgrenzungen eingebracht. Bei fünf der eingebrachten Stellungnahmen wurden aufgrund einer vertieften Prüfung Änderungen vorgenommen.
Neben den Änderungen aufgrund von Stellungnahmen wurden verschiedene Korrektur- bzw. Änderungserfordernisse (vom
1. zum 2. Entwurf) aufgrund der Vorprüfung
beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht, sowie der parallel laufenden Flächenwidmungsplan-Verfahren erforderlich. Weiters
erfolgen im 2. Entwurf Adaptierungen wegen des zugrundeliegenden Grenzkatasters
(1. Entwurf - Stand Oktober 2021), der mit
April 2022 aktualisiert und der Stadt Innsbruck im Juli 2022 digital zur Verfügung gestellt wurde. Aufgrund von Fachstellungnahmen sowie geänderter städtischer Verordnungen wurden die Kenntlichmachungen
(Gefahrenzone Hochwasser, Schutzzone
gemäß Stadt- und Ortsbildschutzgesetz)
korrigiert.
Der 2. Entwurf des gesamtstädtischen Flächenwidmungsplanes IBK-F2.0 ist das Ergebnis dieser verschiedenen Korrekturbzw. Änderungserfordernisse. Dies wurde in
den Berichten der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, die
dem Akt beiliegen, ausführlich behandelt
und im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte intensiv beraten.

GR-Sitzung 15.12.2022