Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.9
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18.
MagIbk/53362/SP-BB-WI/1
20.
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B51, Witen, Bereich
Egger-Lienz-Straße 132 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. WI-B28), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2022
MagIbk/38077/SP-BB-HA/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. HA-B47, Höttinger Au, Bereich Kranebitter Allee 14 und 16 (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. 100/r und
Nr. HA-B22), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2022
Beschluss (einstimmig):
Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.01.2023:
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.02.2022:
Die Auflage des genannten Entwurfes wird
gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Der genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen.
19.
MagIbk/52625/SP-BB-PR/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. PR-B41, Pradl, Bereich zwischen Köldererstraße, Burgenlandstraße, Dr.-Glatz-Straße, Pacherstraße (als Änderung des Bebauungsplanes und Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. 63/gn), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2022
Mehrheitsbeschluss (gegen FI und NEOS,
9 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.01.2023:
Die Auflage des genannten Entwurfes gemäß § 64 TROG 2022 wird beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt seiner Rechtskraft treten die im
Planungsbereich bestehenden Örtlichen
Bauvorschriften außer Kraft.
21.
MagIbk/49046/SP-BB-WI/1
Bebauungsplan Nr. WI-B49, Wilten, Bereich zwischen Südbahnstraße und Karmelitergasse, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2022
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.01.2023:
Der genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen.
22.
MagIbk/50562/SP-BB-WI/1
Ergänzender Bebauungsplan
Nr. WI-B49/1, Wilten, Bereich Karmelitergasse 9, 13 und 13a, gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2022
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.01.2023:
Der genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen.
GR-Sitzung 25.01.2023