Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 03-Maerz.pdf

- S.79

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- 449 -

Punkt 1. Einem begleitenden Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) - Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) Verschmelzungsgremium
wurde die Zustimmung erteilt. Dieses Gremium hat bis heute nicht getagt.
Punkt 2. Es hat einen erweiterten Stadtsenat anlässlich der
Gründung Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) und Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) und Orchester
GesmbH hinsichtlich Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG)
und Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) gegeben.
Bezüglich der Gründung der Orchester GesmbH weiß dies der
Gemeinderat bis jetzt nur aus den Medien. Hier hat es bis jetzt noch keine
Information des Gemeinderates, Stadtsenates oder eines Beteiligungsausschusses gegeben. Der Stadtsenat hat zur Institutionalisierung dieser Beteiligungsbegleitung beschlossen, dass dazu ein weiterer Schriftwechsel erfolgen wird. Zu diesem Schriftwechsel ist es allerdings nicht gekommen.
Seit der Beschlussfassung im letzten Jahr hat sich jetzt Einiges getan.
Angesichts der Tatsache,
- dass der Gemeinderat im Juli 2002 mit der Gründung der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) auch beschlossen hat, dass so
wie bisher bei strategischen Grundsatzentscheidungen von Gesellschaften, die sich mehrheitlich im Eigentum der Stadtgemeinde Innsbruck befinden, der erweiterte Stadtsenat befasst wird;
- dass es bei der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) Anlaufschwierigkeiten, vor allem auch hinsichtlich der Interpretation des
Beschlusses des Gemeinderates über ihre Sozialpflichtigkeit und ihre
Verpflichtung, die Stadtgemeinde Innsbruck in allen Bereichen der
Daseinsfürsorge zu unterstützen, gibt;
- dass der Gemeinderat über die anstehende Gründung einer Theaterund Orchester GesmbH bislang nur über die Medien informiert ist;
- dass selbst der für städtische Beteiligungen zuständige Vizebürgermeister Kommunikationsmängel zwischen Gesellschaften und Stadtgemeinde Innsbruck ausgemacht hat.

GR-Sitzung 27.3.2003