Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf
- S.53
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Erneuerung der Wasser- und Kanalleitungen in der Hütte vorzunehmen. Würden wir
das nicht machen, könnte man das durchaus als SchildbürgerInnenstreich bezeichnen. Später werde ich noch auf die Kosten
zu sprechen kommen.
GR Depaoli: Ich kann die Ausführungen
von GR Mag. Stoll und GR Kaufmann vollkommen nachvollziehen, denn das ist wirklich sehr viel Geld. Vielleicht können sich
die Älteren noch an die alte Währung erinnern, umgerechnet sind das nämlich
ATS 10 Mio.
Als bestimmendes Gremium würde ich mir
erwarten, zumindest drei Varianten vorgelegt zu bekommen. Die erste Variante sollte
aufzeigen, was für die Aufrechterhaltung
des Betriebes der Höttinger Alm mindestens
benötigt wird, die zweite Variante sollte all
das beinhalten, was gut zu haben wäre, und
die dritte Variante sollte auflisten, was wir
uns davon gönnen können.
In diesem Sinne möchte ich Euch an unseren geschworenen Eid "nach bestem Wissen und Gewissen" erinnern, denn, wenn
wir in diesem Fall nur eine Variante vorgelegt bekommen und anschließend darüber
mit Ja oder Nein abstimmen müssen, ist
das nicht unbedingt zielführend.
Stellt Euch als Beispiel eine Privatperson
vor, welche die Alm von einer anderen, in
Pension gegangenen, Privatperson übernimmt. Nun heißt es aber für die interessierte Privatperson, ohne € 650.000,-- in der
Tasche kann die Alm nicht geöffnet werden,
da sie/er keine Betriebsanlagengenehmigung mehr bekommen würde. Dieses Szenario kann ich mir nämlich nicht vorstellen.
Vielmehr bin ich der Meinung, dass man
diesbezüglich verschiedene Varianten ausarbeiten könnte und wir uns infolgedessen
nach bestem Wissen und Gewissen für eine
Variante entscheiden können.
In diesem Fall haben wir nur eine Variante
zur Auswahl, die noch dazu sehr, sehr teuer
ist. Aufgrund dessen kann ich beim besten
Willen und mit gutem Gewissen nicht zustimmen.
Ich stelle den Antrag,
diesen Punkt von der Tagesordnung abzusetzen,
GR-Sitzung 25.01.2023
bis wir eine zweite oder dritte Variante vorgelegt bekommen, bei welcher wir uns in aller Ruhe entscheiden können, welche Lösung die Beste für die Höttinger Alm, aber
auch für den Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck der Stadt Innsbruck ist.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Über einen
Absetzungsantrag ist sofort abzustimmen.
Mehrheitsbeschluss (gegen GERECHT,
1 Stimme):
Der Antrag auf Absetzung des Punktes von
der Tagesordnung wird abgelehnt.
Bgm Willi: Ich möchte bei den Fakten bleiben: Die Höttinger Alm befindet sich auf
knapp 1.500 m Seehöhe mit einem entsprechend exponiert weiten Weg hinauf. Die
Auflistung der IIG verdeutlicht, dass bei der
Renovierung rund € 481.000,-- an Baukosten anfallen. Hinzu kommen € 72.800,-- für
die Planungsleistungen und € 95.200,-- sind
als Reserve bemessen. Ich werde Euch
jetzt die einzelnen Kostenpunkte aufzählen
und dann sagt Ihr mir, welche angeblich völlig überschießender Luxus sein sollen:
Die Baustelleneinrichtung kostet rund
€ 10.000,--; der Abbruch € 29.000,--; der
Neubau € 82.000,--. Die Erdarbeiten macht
die Mag.-Abt. III, Wald und Natur. Die Instandhaltungsarbeiten der Fassade
€ 36.000,--; die heizungssanitäre Lüftung
€ 73.000,--; der Fettabscheider € 12.000,--;
die Elektronik € 35.500,--; die PV-Anlage
mit Speicherbatterie € 76.500,--; die Blitzschutzanlage beläuft sich auf € 10.000,--;
diverse Elektroarbeiten kosten € 2.000,--;
die Küche und das Lager € 65.000,--; der
Holzherd € 29.500,--; die Kältetechnik
€ 45.000,--; die Kühlzelle € 20.000,--.
Mit diesen Investitionen kommt die Alm auf
einen absolut zeitgemäßen Standard. Die
Hütte wird auch immer öfter besucht, da die
Frequenz dank den E-BikerInnen erfreulicherweise steigt. Daraus lässt sich ableiten,
dass die Höttinger Alm ein wichtiges Angebot für die in der Freizeit nach Erholung suchenden InnsbruckerInnen und unsere
Gäste ist.
Die anderen Almen haben wir bereits auf
Vordermann gebracht. Dafür möchte ich
mich bei allen bedanken, die daran mitgewirkt haben. Die Höttinger Alm ist nun die
letzte, bei welcher ein großer Nachholbedarf