Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf

- S.126

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41.21 MagIbk/41563/GfGR-AT/236/2022
Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck, Verkürzung der
sitzungsfreien Sommerpause, Änderung des § 20 Abs. 1 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR) (GR Depaoli)
GR Depaoli: Bei diesem Antrag geht es um
die Länge der Sommerpause. Manche werden sich fragen, warum ich den Antrag
stelle, aber ich bin der Meinung, dass wir
gewählt worden sind, um in diesem Haus zu
arbeiten.
Im vergangen Jahr hat die Sommerpause
drei Monate und zehn Tage gedauert.
Jede/r von uns hat allerdings gute VertreterInnen, wodurch wir uns sehr wohl überlegen könnten, die Sommerpause beispielsweise auf zwei Monate zu verkürzen. Dabei
hätte man auch den Vorteil, dass die Tagesordnung nicht so lang, wie nach drei Monaten, ist.
Vielleicht bräuchten wir diesen Antrag, aufgrund der angekündigten Auflösung des
Gemeinderates im Juni, eh nicht mehr, aber
derweil ersuche ich, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen,
damit dort darüber diskutiert werden kann.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Dieser Antrag
wird wahrscheinlich dem Stadtsenat mehrheitlich zugewiesen, aber ich finde es schon
fraglich, wenn das der Gemeinderat nicht
mehr selbst entscheiden kann.
Ich weiß gerade nicht genau das Datum,
aber ich schätze, der Antrag liegt seit Dezember vor. Nun weisen wir im Gemeinderat diesen Antrag dem Stadtsenat zu, damit
wir dort wiederum beschließen, ob wir im
August noch eine Sitzung haben wollen oder nicht.
Die Meinungen gehen diesbezüglich selbst
bei uns in der Fraktion auseinander, wobei
ich eine klare Befürworterin für eine Sitzung
im September wäre. Das könnte allerdings
etwas anachronistisch werden, wenn dieses
Gremium den Antrag erst dem Stadtsenat
zuweist, obwohl dort viele nicht vertreten
sind - vor allem die kleineren Fraktionen, die
am ehesten Probleme haben, die entsprechenden Besetzungen vorzunehmen.
GR-Sitzung 25.01.2023

Ich muss mir das noch überlegen, aber ich
wäre eher für die Annahme dieses Antrages.
GR Appler: Sehen Sie, StRin Mag.a OppitzPlörer, da sind wir unterschiedlicher Meinung. Ich bin klar dagegen, weil ich glaube,
dass wir dieses Fenster brauchen, damit
alle MitarbeiterInnen, die im Sommer beschäftigt sind, auch wirklich in den Urlaub
gehen können.
Ich bin zwar für die Zuweisung an den
Stadtsenat, allerdings nicht aus inhaltlichen
Gründen, da ich das gar nicht unterstütze,
sondern damit dieser Antrag im Rechts-,
Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss,
wie gehandhabt, ordentlich diskutiert wird,
um auch die Intentionen zu sehen.
Man könnte das Ganze aber auch recht einfach umgehen, indem wir es so machen wie
immer, und zwar die Oktobersitzung weiterhin recht früh, vielleicht am 10./11. Oktober,
anzusetzen. Damit wären die meisten Probleme weitgehend erledigt und wir wissen,
dass es funktioniert.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Setzen wir die
Gemeinderatssitzungen im Oktober immer
so früh an, GR Appler?
(GR Appler: Bisher war es so.)
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, NEOS
und StRin Mag.a Oppitz-Plörer, 10 Stimmen):
Der von GR Depaoli in der Sitzung des Gemeinderates am 15.12.2022 eingebrachte
Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
41.22 MagIbk/41563/GfGR-AT/237/2022
Städtische Wohnungen, Änderung
der Vormerk- und Vergaberichtlinien in Bezug auf Mietbelastung
(Lückenschluss) (GR Onay)
GR Steixner: Es geht darum, dass die jetzige Beschlusszulage in Bezug auf die
Vergabe der Stadtwohnungen folgende Besonderheiten beinhaltet, welche ich anhand
eines Beispiels darlegen möchte: Nehmen
wir dafür einerseits Herrn Mustermann und
andererseits Frau Beispiel zum Vergleich.
Herr Mustermann ist Facharbeiter, alleinstehend und verfügt über ein monatliches Nettoeinkommen - also ein Jahreszwölftel - von