Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf
- S.289
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Frage 24:
Können Sie als Bürgermeister ausschließen, dass die externe rechtliche Beurteilung DES VORGEHENS DER STADT INNSBRUCK BEI DER VERWENDUNG
VON SUBSTANZERLOSEN DER AGRARGEMEINSCHAFT AMRASER HOCHWALD nur deshalb erfolgte, weil das Ergebnis der internen rechtlichen Prüfung
nicht politischen Versprechungen etc. an die Agrargemeinschaft Amraser Hochwald entsprach, und wenn ja, mit welcher Begründung?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 2.
Frage 25:
Wenn nein, mit welcher Begründung nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 2.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
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