Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-02-23-GR-Protokoll.pdf

- S.113

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- 239 -

Hintertür einzuführen. Der Antrag ist leicht
zu durchschauen. Wenn Schulen an Straßen stehen, die keine Hauptverkehrsachsen
sind, können wir uns die Lage vor Ort anschauen. Durch die Annahme dieses sehr
allgemein formulierten Antrages würden wir
beinahe in der gesamten Stadt Tempo 30
einführen. Die ÖVP wird diesen Antrag ablehnen.

Es wurde die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass der ÖPNV 50 km/h auf der mittleren Fahrbahn fahren darf, während für den
restlichen Verkehr Tempo 30 gelten würde.
Die Polizei hat diesen Vorschlag abgelehnt.
Die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB) hat uns mitgeteilt, dass eine generelle Tempo-30-Zone
eventuell Mehrkosten verursachen würde.

GR Mayer: Mich stört ein Wort in dem Antragtext, und zwar "um". Es wird geschrieben, "… um folgende Einrichtungen …".
Das ist mir zu wenig definiert. Bedeutet
"um" in einem Umkreis von 50 Meter,
100 Meter oder 200 Meter? Das ist mir zu
unklar.

GR Mayer hat es bereits gesagt. An der
Reichenauer Straße befinden sich Schulen
für Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen. Dort findet ein enormer FußgängerInnenverkehr statt. Ich bin der Meinung, es
wäre gerechtfertigt, hierfür etwas Geld in die
Hand zu nehmen. Die GRÜNEN werden der
Zuweisung an den Stadtsenat zustimmen.

Es wurde gerade die Reichenauer Straße
angesprochen. Schaut Euch die Situation
vor Ort einmal an. Dort laufen sehr viele
SchülerInnen über die Straße, um zu den
Haltestellen zu gelangen. Ich glaube, die
Forderung nach Tempo 30 in diesem Bereich ist berechtigt. Vielleicht kann
GR Buchacher noch erklären, was er mit
dem Wort "um" meint.
GR Buchacher: Ich habe den Antrag gestellt, weil im Gemeinderat immer wieder
gesagt wurde, dass man sich vor Bildungseinrichtungen eine 30er-Zone vorstellen
kann.
Mit dem Wort "um" habe ich nichts Detailliertes gemeint. Mir wäre es auch recht,
wenn nur direkt vor den Schulen Tempo 30
eingeführt wird. Ich bitte darum, diesen Antrag dem Stadtsenat zuzuweisen, damit
auch der Ausschuss für Umwelt, Energie
und Mobilität Stellung dazu nehmen kann.
StRin Mag.a Schwarzl: Die GRÜNEN begrüßen diesen Antrag. Ich kann die Argumentation von GRin Mag.a Lutz nachvollziehen,
aber genau deswegen wäre die Zuweisung
des Antrages an den Stadtsenat sehr sinnvoll. Dort könnte das Thema differenzierter
betrachtet werden.
Ich komme noch einmal kurz auf die Reichenauer Straße zu sprechen. Ich habe
dem Ausschuss für Umwelt, Energie und
Mobilität bereits im Jahr 2019 ein Paket vorgelegt. Wir haben Karten von Bildungseinrichtungen und Lärmkarten übereinandergelegt. In der Reichenauer Straße hat es zwei
Ermittlungsverfahren gegeben.

GR-Sitzung 23.02.2023

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, SPÖ,
LI, NEOS, FRITZ und ALI, 18 Stimmen):
Die Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung wird
abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, SPÖ,
LI, NEOS, FRITZ und ALI, 18 Stimmen):
Der von GR Buchacher und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 25.01.2023 eingebrachte Antrag wird
dem Inhalte nach abgelehnt.
50.12 MagIbk/54511/GfGR-AT/14/2023
Stadtmagistrat Innsbruck und Beteiligungsunternehmen der Stadt
Innsbruck, Zuschuss für Kinderbetreuungskosten für MitarbeiterInnen (StRin Mag.a Mayr)
StRin Mag.a Mayr: Das Einkommensteuergesetz 1988 bietet DienstgeberInnen die
Möglichkeit, ihren MitarbeiterInnen einen
Zuschuss in Höhe von € 1.000,-- für die Kinderbetreuungskosten zu geben.
Als wir mit Frau Magistratsdirektorin und der
ehemaligen Personalamtsleiterin über die
Kinderkrippe für den Stadtmagistrat gesprochen haben, wurde dieses Thema zum ersten Mal in den Fokus gerückt. Es wurde angesprochen, dass viele unserer MitarbeiterInnen Kinder außerhalb der Stadt Innsbruck in einer Betreuungseinrichtung haben.