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Jahr: 2003

/ Ausgabe: 03-Maerz.pdf

- S.174

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aufstellen könnte, während eine andere Bauart beispielsweise mehrere Anbieter oder Frequenzbereiche auf einem (in der Regel höheren) Masten zusammenfasst. Das ist nicht immer anzustreben und von Fall zu Fall zu beurteilen.
Missverständlich ist auch das Wort "künftig", da dadurch unterstellt wird, dass dies bisher nicht der Fall war. Es konnte im vorstehend
zitierten Gespräch jedenfalls überzeugend dargestellt werden, dass (schon
aus Gründen der Wirtschaftlichkeit) eine mehrfache Nutzung der Standorte
auch bisher betrieben wurde. Daraus resultiert das Ergebnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt in Innsbruck bereits zirka 50 % der Standorte gemeinsam
genutzt werden.
Zu Frage 4.: Den geplanten Handy-Mastenplan habe ich in
diesem Gespräch nicht verlangt. Es ist so, wenn heute ein Handymast aufgestellt wird, dass eine entsprechende Bauanzeige an die Mag.-Abt. III,
Bau- und Feuerpolizei, gerichtet werden muss. Die Mag.-Abt. III, Bau- und
Feuerpolizei, holt eine Stellungnahme von der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
ein, ob diese Anlage dem Straßen- und Ortsbildschutz entspricht. Wenn das
Gutachten positiv ausfällt, dann wird die Genehmigung bzw. auch ein Gutachten erteilt, ob diese Aufstellung auch dem Landschaftsbild entspricht
und in dieser Hinsicht verträglich ist.
Das heißt, dass in der Stadtgemeinde Innsbruck einerseits die
Mag.-Abt. III, Bau- und Feuerpolizei, zuständig ist und andererseits die
Mag.-Abt. III, Stadtplanung. Das sind eigentlich die beiden Dienststellen,
die hier allenfalls regulierend eingreifen könnten. Es kann dies sicher nicht
die Mag.-Abt. VI, Umwelttechnik und Abfallwirtschaft. Das ist auch wichtig festzuhalten.
Ich habe mit dem Leiter der Mag.-Abt. III, Bau- und Feuerpolizei, SenR Dipl.-Ing. Dr. Greiner, darüber gesprochen. Ich habe ihn gebeten, dass er mir die verschiedenen Standorte mitteilt. Ich habe die Liste bereits bekommen. Wir werden einen diesbezüglichen Plan erstellen, der
dann bei der Mag.-Abt. VI, Umwelttechnik und Abfallwirtschaft, zur Einsichtnahme aufliegt. Allerdings können oder werden wir nicht anführen,
welcher Betreiber auf welchem Standort situiert ist, weil es hier durchaus
auch geschäftliche Interessen gibt, die zu wahren sind. Im Einzelfall wird

GR-Sitzung 27.3.2003