Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-07-13-GR-Protokoll.pdf

- S.40

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Abt. III, Stadtplanung, Mobilität und Integration, samt geschätztem Kostenrahmen und grober Terminplanung sowie die Stellungnahme des Beirates für
Großprojekte der Landeshauptstadt Innsbruck dazu vom 12.05.2023 werden
zustimmend zur Kenntnis genommen.
2.

Gemäß Stellungnahme des Beirates für
Großprojekte ist eine begleitende Kontrolle einzurichten. Die Mag.-Abt. III,
Tiefbau, wird beauftragt, ein externes
Büro dafür hinzuziehen.
Der Gemeinderat nimmt das Angebot
der Fa. AEP Planung und Beratung
GmbH, Münchner Straße 22,
6130 Schwaz vom 03.07.2023 in Höhe
von € 94.335,60 inkl. 20 % MwSt. für
die begleitende Kontrolle an.

3.

Der Projektstand der Gesamtplanung
für die Neupflasterung der Altstadt (Kategorie 2) vom 19.06.2023 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

4.

Für die weiterführende Planung sowie
Vorbereitung der Ausschreibung wird
die Mag.-Abt. III, Tiefbau, beauftragt,
ein für Ingenieurleistungen im Tiefbau
befugtes Straßenplanungsbüro heranzuziehen. Der Gemeinderat nimmt das
Angebot der Firma Verkehrsinfrastrukturplanung ZT-GmbH, Karl-KapfererStraße 5, 6020 Innsbruck vom
30.06.2023 in Höhe von € 49.718,27
inkl. 20 % MwSt. für die Straßenplanungsleistungen und Erstellung der
Ausschreibungsunterlagen an.

5.

Zur Bedeckung der Gesamtkosten für
die Oberflächengestaltung und
Neupflasterung Altstadt (Kategorie 2)
auf Basis des Planungs-Projektberichts
und vorbehaltlich des Ausschreibungsergebnisses sind budgetäre Mittel im
Voranschlag 2024 in Höhe von € 3 Mio.
inkl. 20 % MwSt., im Voranschlag 2025
in Höhe von € 3,7 Mio. inkl. 20 %
MwSt. und im Voranschlag 2026 in
Höhe von € 3,7 Mio. inkl. 20 % MwSt.
zu berücksichtigen.
Die Vorgriffe auf die Voranschläge 2024, 2025 und 2026 werden
durch eine Verpflichtungsermächtigung
abgesichert.

GR-Sitzung 13.07.2023

6.

Die Mag.-Abt. III, Tiefbau, wird mit der
weiteren Abwicklung des Prozesses
und der baulichen Umsetzung der
Neupflasterung der Altstadt (Kategorie 2) beauftragt.

Die Bewirtschaftung erfolgt auf
VaSt. 1.612200-060100 "Gemeindestraßen,
in Bau befindliche Grundstückseinrichtungen" aus dem Haushaltsprogramm "Altstadtsanierung Belag".
StRin Mag.a Schwarzl: Der Gemeinderat
hat im Frühjahr 2022 beschlossen, für die
Wiederherstellung der Altstadtpflasterung
nach den großen Grabungsarbeiten eine
politisch besetzte Steuerungsgruppe neben
der ExpertInnen-Projektgruppe einzusetzen.
Sie erinnern sich an das Projekt Herkules,
welches in der Coronazeit vorgezogen
wurde. Es wurde auch beschlossen, für die
Kategorie 2, die Pflasterung der Hauptachsen der Altstadt, ein externes Planungsbüro
beizuziehen.
Wir haben dann im September 2022 den
Zuschlag an die ARGE Architekten Giner,
Wucherer und Köberl vergeben. Ich glaube,
das war eine sehr gute Entscheidung. Wir
haben uns in den Sitzungen der Steuerungsgruppe sehr intensiv mit den entsprechenden Gassen und dem Platz der Herzog-Friedrich-Straße beschäftigt. In der Altstadt wurden im Bereich des Brunnens fünf
Musterflächen ausgelegt, die heute noch
dort sind, teilweise mit Gastgärten zugestellt.
Mittlerweile haben wir beim Steinmaterial,
das wir ausgewählt haben, die Fräsung für
das Blinden- und Sehbehindertenleitsystem
ausprobiert. Es funktioniert wunderbar. Ich
denke, es war sehr schön, dass wir uns einhellig für ein Steinmodell entschieden haben. Es handelt sich um den gemischtfarbigen/bunten Luserna Gneis, geflämmt und
getrommelt. Der handwerkliche Charakter
kommt auch in einer offenen 8 mm breiten
Fuge in seiner Verlegeart zum Ausdruck.
Dabei waren sowohl die ExpertInnen als
auch die Politik in der Steuerungsgruppe bis
hin zur Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Mobilität
und Integration, sowie die StakeholderInnen, Zentrumsverein, Stadtmarketing, Tourismusverband etc., mit denen wir einen
Diskussionsprozess geführt haben.