Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-07-13-GR-Protokoll.pdf

- S.73

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meiner Meinung nach gut bei direktdemokratischen Instrumenten nachgeschärft. Zudem haben wir aus den Erfahrungen der
Vergangenheit gelernt und haben es geschafft, dass es mit qualifizierten Zustimmungsquoren von Petitionen für die BürgerInnen zukünftig möglich sein wird, ihre Anträge direkt im Gemeinderat selbst einzubringen.
Unsere Arbeit ist nie zu Ende, denn als
Nächstes werden wir im Zuge der Diskussionen zur Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) darüber sprechen müssen,
wie wir das dann abbilden und sicherstellen,
dass die jeweiligen InitiatorInnen bei uns im
Haus gehört werden können.
Es gibt viele Fragen, die sich in diesem großen und ganzen Paket ergeben haben. Alle
Fraktionen mussten bei gewissen Punkten
zurückstecken, aber letztendlich wurde ein
sehr guter Kompromiss gefunden. Diesen
haben wir heute in Papierform vor uns liegen und ich finde, dieser Kompromiss ist
beschlussreif. Ich würde mich freuen, wenn
wir diesen mit breiter Mehrheit dem Land Tirol überbringen können.
GR Mag. Fritz: GR Mag. Plach hat als Vorsitzender des Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses bereits einen
wesentlichen Punkt angesprochen.
Wie es schon vor der Einführung der Direktwahl des/der BürgermeisterIn, sprich in den
Beratungen des Stadtrechtreformkomitees
vor 2012, um eine gleichgewichtige Architektur zwischen den beiden, durch Volkswahl legitimierten Spitzen - den/der BürgermeisterIn einerseits und dem Gemeinderat
als oberstes Organ der Stadt andererseits gegangen ist, sind diese Punkte auch dieses Mal im Zentrum vieler Überlegungen
gestanden.
Außerdem hat es noch einige redaktionelle
Klarstellungen zu Punkten gegeben, die vor
2012 - als die große Reform des IStR beraten wurde - nicht ausreichend in der Schärfe
beantwortet wurden.
Im Großen und Ganzen glaube ich, dass es
ein sehr guter Entwurf sowie eine gute
Grundlage ist, denn das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) ist in gewissen Maßen auch die Verfassung unserer
Landeshauptstadt - auch wenn es sich da-

GR-Sitzung 13.07.2023

bei nur um ein Landesgesetz handelt. So etwas sollte im breiten Konsens erörtert und
beschlossen werden. Und ich glaube, das
ist uns gelungen.
Zu guter Letzt möchte ich für unsere Fraktion noch zu Protokoll geben, dass wir nicht
mit allen Punkten einverstanden sind. Das
waren wir auch im Rechts-, Ordnungs- und
Unvereinbarkeitsausschuss nicht. Die Einzelabstimmungen sind im Protokoll des
Ausschusses auch dokumentiert.
Einerseits finden wir es nämlich nicht gut,
dass die Änderung der Geschäftsordnung
des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) die Befugnis des/der BürgermeisterIn zu einer Befugnis des Stadtsenates gemacht hat. Das heißt beispielsweise,
dass der/die BürgermeisterIn als ChefIn der
Verwaltung die Organisation derer nicht
mehr selbst, sondern nur mit dem Stadtsenat regeln kann. In unseren Augen ist das
eine überschießende Anlassgesetzgebung.
Diesbezüglich habe ich auch schon im
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss gesagt, dass ich es allen zukünftigen BürgermeisterInnen nicht wünsche,
dass sie dermaßen in ihren Befugnissen
eingeschränkt werden - ganz gleich welcher
Fraktion sie angehören.
Zudem hat uns auch die Erweiterung der
Akteneinsicht bei der Bestellung von AbteilungsleiterInnen gestört. Es handelt sich dabei nämlich nicht nur um die Einsicht in die
Unterlagen von den BewerberInnen, die in
die Endauswahl gekommen sind, sondern
um die Akteneinsicht von allen. Wir finden,
dass man das in einem vernünftigen Gleichgewicht zwischen Transparenz einerseits
und Datenschutz bzw. Schutz vor Persönlichkeitsrechten andererseits, etwas enger
regeln hätte sollen.
Diese abweichende Meinung zu einzelnen
Punkten hindert uns aber nicht daran dem
Gesamtpaket zuzustimmen. Ich vermute,
dass auch andere Fraktionen ähnliche Protokollerklärungen abgeben werden, da sie
mit dem einen oder anderen Punkt nicht
einverstanden sind, aber dem Ganzen doch
wieder gerne zustimmen wollen.
Wenn es also mehrere Beteiligte gibt, die
nicht mit allem zufrieden sind, aber dem Gesamtwerk trotzdem zustimmen können,