Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-07-13-GR-Protokoll.pdf

- S.106

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- 843 -

die Mag.-Abt. III, Planung, Baurecht und Infrastrukturverwaltung, es in die Hand nimmt,
dass der Bauträger eine Informationsveranstaltung abhält. Das wurde gesagt und wäre
jetzt auch noch möglich. Wir würden uns
das einfach wünschen, weil es beschlossen
wurde.
GR Mag. Krackl: Der Beschluss ist mit dem
heutigen Beschluss getilgt, zumindest der
aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte. Ich warne davor,
dass der Gemeinderat etwas anderes beschließen möchte. Eine Gleichbehandlung
sehe ich nämlich dann nicht mehr.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von ÖVP und TSB, 6 Stimmen; gegen FPÖ,
GERECHT und ALI, 9 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.07.2023 (Seite 837) wird angenommen.
64.

MagIbk/58183/SP-BB-PR/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. PR-B42, Pradl, Bereich zwischen Pradler Platz, Pradler
Straße, Gaswerkstraße und Körnerstraße (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13/h), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2022

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (bei Abwesenheit von ALI,
1 Stimme; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.07.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
An dieser Stelle darf ich mich herzlich bei
allen bedanken, die dazu beigetragen haben, hier eine verbesserte Lösung für die
Stadt Innsbruck zu erwirken.

GR-Sitzung 13.07.2023

65.

MagIbk/48266/SP-BB-WI/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. WI-B47, Wilten, Bereich zwischen Leopoldstraße, Franz-Fischer-Straße und
Templstraße (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. WI-B2,
Nr. WI-B2/1 und Nr. WI-B20), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2022

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind vier Stellungnahmen zum oben
genannten Entwurf eingegangen. Zudem
sind außerhalb der gesetzlichen Frist zwei
weitere Stellungnahmen eingegangen. Die
Stellungnahmen liegen dem Akt im Original
bei.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Mobilität und Integration, der dem Akt beiliegt, ausführlich
behandelt und im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte beraten.
Dabei wurde festgestellt, dass die eingebrachten Stellungnahmen keine neuen Aspekte hervorgebracht haben, die zu einer
Planänderung führen würden.
Es wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan
und Ergänzenden Bebauungsplan
Nr. WI-B47 zu beschließen.
Die erforderlichen privatrechtlichen Vereinbarungen liegen von den Projektwerbenden
unterfertigt vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
11.05.2023:
Der oben genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen. Mit Eintritt seiner
Rechtskraft treten die im Planungsbereich
bestehenden Örtlichen Bauvorschriften außer Kraft.