Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-07-13-GR-Protokoll.pdf
- S.112
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Ich gratuliere den Damen und Herren, die
dort tätig waren zu dieser Lobbyingarbeit.
Man schafft es nirgends außer in der Stadt
Innsbruck, € 25 Mio. mit einer Abstimmung
zu erhalten. Das für einen Mehrwert von einer Kinderkrippe, die nicht funktioniert und
einem Lagerraum für unsere Vereine. Ich
gratuliere vielmals, wenn dieser Beschluss
heute so gefasst wird. (Beifall)
Bgm. Willi übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Lassenberger.
GR Mag. Fritz: Ich schließe mich zu 100 %
dem an, was Bgm. Willi in seinem ersten
Debattenbeitrag gesagt hat. Das ist voll und
ganz meine Argumentation. Ich möchte
aber noch auf ein bis zwei andere Aspekte
hinweisen. Weiters bin ich auch der gleichen Meinung wie GR Mag. Plach, dass,
wenn es so viel Entgegenkommen gegenüber BauträgerInnen gegeben hätte, wie in
diesem Fall, hätten wir den Alpinpark nicht
erst heute aufgelegt, sondern hätten den
Bebauungsplan wahrscheinlich schon bis
zur Beschlussreife gebracht.
Dann hätten wir über die Egerdachstraße
für die ZIMA Wohn- und Projektmanagement GmbH, deren Pflichtverteidiger ich
nicht bin, nicht eine Stunde lang debattiert
und versucht, eine Beschlussfassung noch
zu verzögern, zu vertagen oder abzusetzen.
Es geht mir entschieden um die Gleichbehandlung aller BauwerberInnen und um das
Interesse der Stadt Innsbruck. Dort wo es
einen Planungsmehrwert gibt, ein Plus von
2.500 m2 Nutzfläche ist ein großer Mehrwert
und keine Kleinigkeit, soll eine faire Aufteilung dieses Werts zwischen dem Investor
und der öffentlichen Hand, die als Verordnungsgeber es überhaupt erst ermöglicht,
getroffen werden.
Von diesem Weg dürfen wir nicht abweichen. Davor warnen uns viele, wie die
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Mobilität und Integration, die ArchitektInnenkammer, die
Zentralvereinigung der ArchitektInnen und
die Architekturfakultät der Universität Innsbruck (UNI). Das sind nicht ein paar aufgeregte Personen in verschiedenen Facebook-Foren, sondern die Standesvertretung
der ArchitektInnen, die Universität Innsbruck
(UNI), der Innsbrucker Gestaltungsbeirat
GR-Sitzung 13.07.2023
(IGB) und die Fachplanung. Sie warnen uns
vor einem solchen Schritt.
Es ist eine raumordnerische Fehlentscheidung, auf diesem ehemaligen Freiland so
viel Baumasse zuzulassen. Es ist eine politische Fehlentscheidung gegen das Interesse
der Stadt, bei Wertsteigerungen an Grundstücken einen Teil in Form von Zugeständnissen für das öffentliche Interesse, der Allgemeinheit zurückzugeben. Es geht nicht
darum, in welchem Lokal das Projekt einer
größeren Menge von EntscheidungsträgerInnen vorgestellt wurde, bevor es die Mag.Abt. III, Stadtplanung, Mobilität und Integration, im Detail gesehen hat.
Es geht nicht um die Frage, ob wir uns dort
sozialen Wohnbau gewünscht hätten. Ich
bin kein Fantast. Ich habe nie gedacht, dass
auf diesem Grundstück geförderter Wohnbau möglich sein wird. Nicht bei dem
Grundstückspreis, zu dem es gekauft worden ist. Dort entsteht aber nicht nur Luxuswohnbau, sondern auch noch um 2.500 m2
mehr Luxuswohnbau. Das, was das öffentliche Interesse dafür bekommt, sind Peanuts.
Das sind die Dinge, die jetzt zur Diskussion,
zur Entscheidung und zur Beschlussfassung stehen.
Ehrlich gesagt verstehe ich die Mehrheit unseres Ausschusses für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte und unseres Gemeinderates nicht. Viele von denen haben
sich in anderen Entscheidungspunkten auch
schon anders verhalten und anders abgestimmt. Ich kann mich nur dem Appell von
Bgm. Willi anschließen: Jetzt könnten wir
noch einmal eine Nachdenkpause einlegen,
ob es wirklich der richtige Weg ist, auf die
Schnelle so viel Nutzfläche für nichts bzw.
keinen Gegenwert für die öffentliche Hand
zu verschenken.
GRin Mag.a Duftner: Es handelt sich hier
um ein Projekt, über das wir seit Jahren diskutieren. Angefangen haben wir damit
schon in der letzten Legislaturperiode. Es ist
eine große Empörung darüber vorhanden,
was uns die Menschen unterstellen könnten, wie Bestechlichkeit. Für mich ist das
nachvollziehbar, denn rational erklärbar ist
diese Mehrheit definitiv nicht.
GR Buchacher, wenn Sie sich beleidigt fühlen, können Sie auch gerne dagegen klagen. Dann muss man vor einem Gericht