Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf

- S.43

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- 1131 -

verständlich, dass wir die Photovoltaikförderung etwas verändern. Das liegt aber dem
Gemeinderat nicht vor, weil es die Ausführungsbestimmungen betrifft, sondern wurde
bereits im Stadtsenat beschlossen. Die Förderung wurde etwas zurückgenommen, damit es nicht insgesamt zu einer Überförderung kommt. Es gibt ja Bundes-, Landes-,
Stadt- und auch Energieunternehmensförderungen.
Was die Richtlinienänderung noch betrifft,
ist, dass wir die verpflichtende Beratung abschaffen. Das ist eine Leistung, die von uns
zugekauft wurde. Mittlerweile können wir
diese Leistung im eigenen Haus anbieten.
Die AntragstellerInnen bekommen bei der
Mag.-Abt. IV, Wohnbauförderung, die Informationen, die sie brauchen. Sie dann noch
einmal zur Energie Agentur zu schicken, um
dort das Gleiche zu hören, macht wenig
Sinn. Für Großsanierungen gibt es ohnehin
eine extra geförderte professionelle Beratung.
Ich danke für das Zuhören und gehe davon
aus, dass dieser Antrag im Sinne einer
nachhaltigen Energiepolitik eine breite
Mehrheit finden wird.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
08.11.2023 (Seite 1130) wird angenommen.
Zu Punkt 28
III 11167/2020
Mountainbike Areal (MTB-)
Rossau, Projektbeschluss und
Vergabe Bauarbeiten - Teil 1 in
der KG Amras
Bgm. Willi: Bevor wir zum nächsten Punkt
kommen, möchte ich mitteilen, dass die
Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, sehr schnell gearbeitet und mir die Beilage zum ordentlichen
Haushalt 2022 - Infrastrukturausgaben ausgehoben hat.
Unter Punkt 1 steht bei den Erläuterungen:
"Darstellung des Vorhabens mit Gesamtkostenberechnung Bau MTB-Areal Rossau,
Bauphase 1, Pump-Track: Kosten:
€ 180.000,--."
Es war also in Ihren Unterlagen, die Sie beschlossen haben, dabei. Das zum Vorwurf,
GR-Sitzung 09.11.2023

dass man noch nie davon gehört habe. Wer
es lesen wollte, hätte es lesen können. Es
war also dem Gemeinderat bekannt und er
hat es beschlossen. (Unruhe im Saal)
30.

Maglbk/60811/SPO-STS/3
Umsetzung des Sportentwicklungsplans Innsbruck (U-SEP),
Kooperationsvereinbarung mit der
Universität Innsbruck

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 24.10.2023:
Die Stadtgemeinde Innsbruck spricht sich
nach Annahme des Sportentwicklungsplans
Innsbruck (SEP) 2020-2023 (GR-Beschluss
vom 13.07.2023; V 9443/2023) für die
Durchführung des vorgesehenen zweiten
Prozesses "Umsetzung des Sportentwicklungsplans Innsbruck (U-SEP)" aus und beschließt eine Kooperationsvereinbarung
zwischen der Landeshauptstadt Innsbruck
und der Universität Innsbruck.
Der Stadtsenat empfiehlt mehrheitlich, Beschlussvorschlag 2 anzunehmen.
Beschlussvorschlag 1:
Beschluss über eine einjährige Kooperationsvereinbarung mit einer Vertragslaufzeit
01.01.-31.12.2024. Die Mag.-Abt. V, Sport,
hat die erforderlichen Budgetmittel in Höhe
von € 28.000,-- im Voranschlag der Stadt
für das Jahr 2024 angemeldet.
Beschlussvorschlag 2:
Beschluss über eine dreijährige Kooperationsvereinbarung mit einer Vertragslaufzeit
01.01.2024 - 31.12.2026. Die Mag.-Abt. V,
Sport, wird beauftragt, die erforderlichen
Budgetmittel in den Voranschlägen der
Stadt Innsbruck für die Jahre 2025 bis 2026
mit jeweils € 28.000,-- anzumelden (die Anmeldung für das Jahr 2024 erfolgte bereits).
StRin Mag.a Mayr: Wir haben im Ausschuss
für Sport und Gesundheit schon über die
Umsetzung des Sportentwicklungsplans gesprochen. Ich möchte kurz erläutern, dass
es fünf Themenfelder gibt, die wir jetzt in
den nächsten drei Jahren in Kooperation mit
dem Sportwissenschaftlichen Institut der
Universität Innsbruck (UNI) abarbeiten bzw.
umsetzen wollen.