Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf
- S.58
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39.2
Bereich "Kinder und Jugend"
40.
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B69, Innenstadt, Bereich Rennweg 2 (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. IN-B10),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2022
39.2.3 Maglbk/44794/SUB-FG/3
Junge Talstation, Jahressubvention
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und GERECHT, 8 Stimmen):
Der Jungen Talstation wird eine Jahressubvention in Höhe von € 14.000,-- genehmigt.
39.2.5 Maglbk/41001/SUB-FG/5
ARANEA, Einzelsubvention für
Ausstattung von PC und Sichtschutz
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und GERECHT, 8 Stimmen):
Dem Verein ARANEA wird für die Ausstattung mit PC und Sichtschutz eine Einzelsubvention in Höhe von € 2.000,-- genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Bildung, Gesellschaft und Diversität für
den Bereich "Kinder und Jugend" werden
unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmungen gemäß Beilage genehmigt.
39.3
Bereich "Frauen"
Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Bildung, Gesellschaft und Diversität für
den Bereich "Frauen" werden gemäß Beilage genehmigt.
39.4
Bereich "Familien"
Beschluss (einstimmig):
Der Subventionsantrag des Ausschusses
für Bildung, Gesellschaft und Diversität für
den Bereich "Familien" wird gemäß Beilage
genehmigt.
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 26.09.20223 (Tagesordnungspunkt 42) und 23.10.2023:
GR-Sitzung 09.11.2023
MagIbk/63167/SP-BB-IN/1
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
23.10.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser
Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
41.
MagIbk/63205/SP-BB-PR/1
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B22/3, Pradl,
Eichhof 16 bis 21 (als Änderung
des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B22/1), gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2022
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GRin Dengg und GR Kunst,
2 Stimmen):
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, FRITZ,
GERECHT, ALI und GR Schmidt, 11 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
23.10.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.