Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf

- S.191

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2023
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
weitere Subvention
für die neue
Weihnachtsbeleuchtung

Darüber hinaus hat die Stadt Innsbruck im Jahr 2022 über eine andere
Haushaltsstelle 1/780100-775500 Wirtschaftsförderung, Kapitaltransfers an Unternehmen (SU) eine weitere Subvention in Höhe von
€ 27.936,00 ausbezahlt. Der Subventionszweck betraf eine erneute
Unterstützung für angefallene Mehrkosten für die Montage, Demontage
und Lagerung der neuen Weihnachtsbeleuchtung. Zusätzlich zum
jährlich vereinbarten Unterstützungsbetrag von maximal € 40.000,00.
Auffallend war für die Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang,
dass diese Subvention hingegen direkt an die N.N. GmbH A als
Eigentümerin der neuen Weihnachtsbeleuchtung überwiesen wurde.
Im Jahr 2022 hat die Stadt Innsbruck sohin Fördergelder von insgesamt
€ 67.936,00 für den Auf- und Abbau, den Transport und die Lagerung
sowie für die Stromkosten der neuen Weihnachtsbeleuchtung
freigegeben. Laut Aufstellung der N.N. GmbH A beliefen sich die
Gesamtkosten für das betreffende Geschäftsjahr auf netto
€ 195.626,27.

ausgewählte
Subvention 2020
Empfehlung

Im Jahr 2020 hat die IMG mehrere Subventionsanträge an die
städtische Fachdienststelle der MA IV gestellt. Demzufolge wurden
gesamthaft Zuwendungen in Höhe von € 595.000,00 an die Innsbruck
Marketing GmbH zur Anweisung gebracht.
Als ein Beispiel führte die Kontrollabteilung die finanzielle Unterstützung an die IMG für die Implementierung der Videosensorik /
Swarm Technology in Maximalhöhe von € 150.000,00 an. Der
Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in der Sitzung vom
19.11.2020 den diesbezüglichen Beschluss gefasst.
Die IMG hat dazu mit der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB AG)
einen entgeltlichen Besorgungsauftrag betreffend Betrieb einer VideoSensorik für den öffentlichen Raum abgeschlossen.
Die Abrechnung der Besorgung der Video-Sensorik erfolgt pro Kamera
und Monat. Pro Kamera wurde ein monatliches wertgesichertes
Pauschalentgelt von netto € 195,00 vereinbart.
Eine Einschau in die Sachkonten der IMG zeigte, dass die Gesellschaft
zahlreiche Aufwendungen über das eigens eingerichtete Sachkonto
6666 Projektkosten Frequenzmessgeräte tätigte. So verausgabte die
IMG im Jahr 2021 € 49.389,00 und im darauffolgenden Geschäftsjahr
€ 39.999,96 für dieses Projekt.
Die zuständige städtische Fachdienststelle der MA IV übermittelte auf
Nachfrage der Kontrollabteilung die erforderlichen Nachweise für die
ordnungsgemäße Verwendung der ausbezahlten Subventionsmittel in
Höhe von € 150.000,00 für das Geschäftsjahr 2021. So hat die IMG als
Gesamtverantwortliche für das Projekt „Videosensorik / Swarm
Technology“ verspätet mit 16.12.2021 mehrere Rechnungen der IKB
AG von gesamt netto € 55.862,00 für das Jahr 2021 dem Referat für
Wirtschaft und Tourismus vorgelegt. Weitere Nachweise waren aus den
der Kontrollabteilung übermittelten Prüfunterlagen nicht ersichtlich.

Zl. KA-01448/2023

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

58