Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 03-Protokoll_19.03.2015_gsw.pdf
- S.102
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 218 -
8. Wird es für den weiteren AnpruggenProzess ein von der Stadt organisiertes Stadtteilmanagement vor Ort
geben? Bestehen dahingehend
Pläne? Wenn ja, wie sehen diese
aus? Wenn nein, warum nicht?
d)
Ausarbeitung von Richtlinien für BürgerInnenbeteiligung - Vorantreiben der
BürgerInnenbeteiligung in der Stadt
Innsbruck
Nach der gemeinsamen Enquete und
den Vorstellungen der diversen Richtlinien für BürgerInnenbeteiligung wurde
uns suggeriert, dass nun ein Vorschlag
für ein gemeinsames "Innsbrucker Modell der BürgerInnenbeteiligung" erarbeitet werden sollte.
1. Wo steht dieser in seinem Prozess?
2. Wer wurde beauftragt, dieses Modell auszuarbeiten?
3. Bis wann ist mit einem Vorschlag zu
rechnen?
4. Wie steht die Stadtregierung zum
Thema BürgerInnenbeteiligung?
5. Inwiefern wird dieses Thema tatsächlich umgesetzt?
6. Soll es in Zukunft Prozesse der
BürgerInnenbeteiligung geben, die
in Innsbruck vor der Planung zu
Projekten gestellt werden und auf
welchen die letztlichen Entscheidungen fußen?
7. Soll es in Innsbruck in Zukunft städtisch geführtes, gemeinwohlorientiertes Stadtteilmanagement geben? Wenn ja, in welcher Form und
bis wann rechnet man mit einer
Umsetzung?
8. In welcher Form wird derzeit überlegt, BürgerInnenbeteiligung im
Stadtrecht zu verankern? Welche
Rechte und Kompetenzen werden
hierbei den möglichen Prozessen
eingeräumt?
Mag. Jahn, eigenhändig
39.
Einbringung von Anträgen
39.1
I-OEF 19/2015
Ortstafeln, Anbringen des Wortlautes "Stadt Innsbruck" auf den
Hinweiszeichen eines Ortsgebietes (GR Grünbacher)
GR Grünbacher: Ich stelle gemeinsam mit
meinen MitunterzeichnerInnen folgenden
Antrag:
Wenn man von Lans Richtung Innsbruck
fährt und den Innsbrucker Stadtteil Igls erreicht, wird auf der Ortstafel "Igls" angezeigt. Da Igls keine eigene Gemeinde ist,
sondern eine Katastralgemeinde, eine Ortschaft und ein Stadtteil Innsbrucks, soll dies
auch auf der Ortstafel ersichtlich sein. Ähnliches kann man auch bei der Einfahrt in
den Stadtteil ViII feststellen.
Der zusätzliche Vermerk "Stadt Innsbruck"
beeinträchtigt die leichte Erkennbarkeit der
Hinweiszeichen eines Ortsgebietes als solche nicht.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Auf den Hinweiszeichen Ortstafel und
Ortsende nach § 53 (1) 17a und 17b StVO
im Gemeindegebiet der Stadt Innsbruck, auf
denen nur die Katastralgemeinden aufscheinen, wird zusätzlich der Wortlaut
"Stadt Innsbruck" angebracht.
Grünbacher, Buchacher, Pechlaner,
Dr.in Pokorny-Reitter und Reisecker, alle eigenhändig
39.2
I-OEF 20/2015
Kindergärten und Pflichtschulen,
Förderung von gehörlosen und
schwer hörgeschädigten Kindern
durch geeignete Betreuungs- bzw.
Lehrpersonen, Entwicklung eines
Modellprojektes in Zusammenarbeit mit dem Landesverband der
Gehörlosenvereine und Sign Tirol
(GRin DIin Sprenger)
GRin DIin Sprenger: Ich stelle folgenden Antrag:
Heutzutage wird von vielen Organisationen
eine "Inklusion" aller behinderten Menschen
angestrebt. Die Inklusion ist zwar gut gemeint, aber es muss sehr viel geschehen,
damit dies zu Gunsten gehörloser und
GR-Sitzung 19.03.2015