Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-01-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
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ragenfläche erfolgt auch nach Dienstbarkeitseinräumung weiterhin durch die
NHT bzw. EigentümerIn des Grundstückes 2015, wobei sodann die Kosten
zwischen den LiegenschaftseigentümerInnen Grundstücke 1043 und 1015
KG Pradl im Verhältnis der jeweils errichteten Tiefgaragenstellplätze aufgeteilt werden.
4.
Grundstücke 1028, 2901/1 und
1111/1 KG Pradl. Von dieser Unterlassungspflicht kann im Einzelfall
nach Abstimmung mit der Stadt
Innsbruck abgegangen werden;
d) die Dienstbarkeit der Duldung der
Nutzung der in dem auf Grundstück 1043 KG Pradl neu zu errichtenden Gebäude gelegenen, in der
Projektsicherungsmappe vom
10.08.2023 (Anlage ./3) im Plan
"Grundriss EG" als "Aufenthaltsraum Gärtner" bezeichneten Räumlichkeit im Erdgeschoss im Ausmaß
von ca. 20 m2, sowie der im Plan
"Grundriss E-01" als "Lager Gärtner" bezeichneten Räumlichkeit im
Untergeschoss im Ausmaß von ca.
29 m2 als Aufenthaltsraum sowie
als Lagerraum;
Die NHT als Bauberechtigte räumt der
Stadt Innsbruck ob der neu zu eröffnenden Baurechtseinlage zeitlich beschränkt auf die Dauer des Baurechtes
die nachstehenden unwiderruflichen,
unentgeltlichen und unbeschränkten
Dienstbarkeiten ein:
a) der Stadt Innsbruck in Vertretung
der Allgemeinheit das Recht des
Gehens und Fahrens mit einspurigen nicht motorisierten Fahrzeugen
auf jener Fläche des Grundstückes 1043 KG Pradl, die im Dienstbarkeitsplan Anlage ./5. gelb schraffiert dargestellt und in der Legende
als "öffentliche Durchwegung" bezeichnet ist;
Die dienstbarkeitsgegenständlichen
Räumlichkeiten sind durch und auf
Kosten der NHT bezugsfertig zu errichten, die Einrichtung/Möblierung
erfolgt durch und auf Kosten der
Stadt Innsbruck;
b) der Stadt Innsbruck als Eigentümerin des Grundstückes 1028
KG Pradl das Recht des Fahrens
mit Fahrzeugen, welche für die Bewirtschaftung der Grünanlage notwendig sind, sowie des Fahrens mit
Einsatzfahrzeugen auf jener Fläche
des Grundstückes 1043 KG Pradl,
die in Anlage ./5. gelb schraffiert
dargestellt ist, für Grundstück 1028
KG Pradl;
e) die Dienstbarkeit der Duldung der
Nutzung der im Erdgeschoss des
projektierten Gebäudes gelegenen,
in jenem Bereich, welcher im Plan
"Grundriss EG" der Projektsicherungsmappe vom 10.08.2023 (Anlage ./3) mit "öffentliches WC" und
"öffentl. WC barrierefrei" bezeichnete ist, gelegenen Räumlichkeiten
im Ausmaß von insgesamt ca.
10 m2 als öffentliche WC-Anlage.
Die Errichtung des auf Grundstück 1043 KG Pradl liegenden Weges bzw. dessen Wiederherstellung
auf der Dienstbarkeitsfläche erfolgt
durch und auf Kosten der NHT in
Abstimmung der Stadt Innsbruck.
Die künftige Erhaltung, Instandhaltung und Absicherung dieses Weges sowie die entsprechende Haftung obliegt der NHT;
Der Betrieb der öffentlichen WC-Anlage einschließlich Betreuung und
Reinigung erfolgt durch und auf
Kosten der Stadt Innsbruck. Die
Öffnungszeiten der öffentlichen
WC-Anlage werden an die jeweils
geltenden Öffnungszeiten der angrenzenden Sport- und Freizeitanlage zuzüglich einer angemessenen
Zeitspanne nach deren Schließung
festgelegt.
c) die unbeschränkte, unwiderrufliche
und unentgeltliche Dienstbarkeit der
Unterlassung der Errichtung von
Zäunen jeglicher Art auf Grundstück 1043 KG Pradl zugunsten der
GR-Sitzung 25.01.2024
5.
Die Stadt Innsbruck hat die auf die
dienstbarkeitsgegenständlichen Räumlichkeiten entfallenden anteiligen Be-