Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.96
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Die Kontrollabteilung empfahl der SOWI - Investor - Bauträger GmbH, mit dem Kreditgeber in Kontakt zu treten. Dabei sollte die Weitergabe des negativen Zinsindikators reklamiert und verhandelt werden. Dies sowohl für die abgelaufenen als auch
die zukünftigen Zinsperioden.
Im Zuge der vergangenen Follow up – Prüfungen informierte die SOWI - Investor Bauträger GmbH darüber, dass von ihr für diesen Abstattungskredit ab 01.01.2018
einer Indikatoruntergrenze (Floor) von 0,00 % zugestimmt worden ist. Diese Vorgehensweise war notwendig, um im Rahmen der Reduktion der städtischen Bürgschaften die bisherige Konditionsgestaltung aufrecht zu erhalten. Die Verringerung
der städtischen Bürgschaften war letztlich die Folge einer Empfehlung der Kontrollabteilung. Die dazu unterfertige Zusatzvereinbarung vom 30.11./18.12.2017 ist
der Kontrollabteilung zur Verfügung gestellt worden.
Die Gesellschaft meldete Ansprüche vor dem Stichtag 01.01.2018 bei der Bank an.
Diese sprach sich bislang gegen eine Weitergabe des negativen Euribor-Wertes
aus. Die Bank begründete diese Vorgehensweise damit, dass (höchst-)gerichtliche
Urteile zu dieser Thematik noch ausstehen würden. Die Geschäftsführung konnte
jedoch erreichen, dass von der Bank gegenüber der SOWI - Investor - Bauträger
GmbH eine „Erklärung des Verzichts auf die Einrede der Verjährung“ unterzeichnet
worden ist. Dieser Verzicht galt zuletzt bis 31.12.2023.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2023 informierte die Geschäftsführung der Gesellschaft darüber, dass der Verjährungsverzicht neuerlich um ein weiteres Jahr bis
31.12.2024 verlängert worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
Prüfung Teilbereiche Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“
(Bericht vom 10.06.2021)
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Im Hinblick auf die gemäß den Bestimmungen der Bundesabgabenordnung geregelte Gemeinnützigkeit und damit einhergehende Steuerbegünstigung (Körperschaftsteuer) galt vom Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ zu klären, ob das „Einheben von Eintrittsgeldern“ in den „Erträgnisse aus Veranstaltungen und vereinseigenen Unternehmungen“ subsumiert werden konnte, ansonsten die Statuten um diesen Punkt zu aktualisieren waren.
Nach Meinung der Kontrollabteilung müssten grundsätzlich die ideellen Mittel (Vereinszweck) und die materiellen Mittel (Verwirklichung des Vereinszweckes) mit den
Statuten übereinstimmen und gedeckt sein.
In seiner Stellungnahme hat der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ dazu eingebracht, dass die Anregung zur Kenntnis genommen werde. Eine Nachfrage im Rahmen der Follow up – Einschau 2021 hat ergeben, dass in diesem Punkt noch eine
Antwort des den Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ beratenden Rechtsanwaltes erwartet werde. Im darauffolgenden Jahr wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass
eine Statutenänderung erst bei der nächsten Generalversammlung möglich sei. Es
lagen nämlich noch (immer) nicht alle diesbezüglich erforderlichen Informationen
des Rechtsanwaltes vor.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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