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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.101

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Der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ nahm in der schriftlichen Stellungnahme des
Anhörungsverfahrens die Empfehlung zur Kenntnis. Darüber hinaus wurde angemerkt, dass es sich hierbei um ein Auslaufmodell handelt.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2021 wurde der Kontrollabteilung nochmals mitgeteilt, dass es sich aus Sicht des Alpenzoos um ein Auslaufmodell handle und eine
Überprüfung der Empfehlung mit der nächsten Bilanz für 2021 nochmals eruiert
werde. Die Kontrollabteilung strich im Follow up Bericht 2021 heraus, dass es sich
beim Deckungserfordernis um eine gesetzliche Vorschrift gem. EStG handelt und
hielt ihre Empfehlung aufrecht.
In der vorjährigen Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2022 gab der Alpenzoo
an, dass das versicherungsmathematische Gutachten für die Pensionsrückstellungen für die ausstehende Bilanz 2022 noch nicht vorlag. Nach Erhalt des Gutachtens
sollten die Deckungserfordernisse demzufolge erneut überprüft und gegebenenfalls
angepasst werden.
Auch in der diesjährigen Follow up – Einschau 2023 wurde die Kontrollabteilung
davon unterrichtet, dass die Empfehlung bei der Erstellung der Bilanz für 2023 vom
Steuerberater überprüft und ggf. stufenweise umgesetzt werden solle.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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In der Betriebsvereinbarung vom 13.08.2013 (unterfertigt vom seinerzeitigen
Geschäftsführer sowie den Betriebsräten) wurde u.a. verankert, dass Jubiläumsprämien für 25-jährige und 40-jährige durchgehende Dienstzugehörigkeit zum Alpenzoo mit 200 % bzw. 400 % eines Monatsgehaltes ausbezahlt werden. Die Einschau
zeigte, dass im Prüfungszeitraum auch mehrere Jubiläumsprämien an die Dienstnehmer des Alpenzoos geleistet worden sind. Eine Rückstellung für derartige Zahlungsverpflichtungen wurde im Rechnungsabschluss jedoch nicht ausgewiesen.
Hierzu strich die Kontrollabteilung heraus, dass für Dienstnehmerjubiläen sog. Jubiläumsrückstellungen gebildet werden müssen (siehe auch Rz 3422 Einkommensteuerrichtlinien 2000), wenn aufgrund eines Kollektivvertrages oder einer Betriebsvereinbarung nach einer bestimmten Dienstzeit Jubiläumsgelder an die Arbeitnehmer zu leisten sind.
Die Kontrollabteilung empfahl, aufgrund der vorliegenden Betriebsvereinbarung
künftig eine Jubiläumsrückstellung im Jahresabschluss abzubilden. Der Empfehlung
der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2021 konnten noch keine Nachweise vorgelegt werden, zumal die Bilanzierung für 2021 erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte. Seitens der Geschäftsführung des Alpenzoos wurde eine zukünftige Umsetzung jedoch zugesagt.
In der Follow up – Einschau 2022 ist der Ausweis der Jubiläumsrückstellungen in
der (ausstehenden) Bilanz 2022 gegenüber der Kontrollabteilung zugesichert worden.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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