Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.126
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Textziffer
Anlässlich der Follow up – Einschau 2023 teilte die Geschäftsführung mit, dass die
einzelnen Gesellschafter im schriftlichen Wege (per Umlaufbeschluss November
2023) ihre der Höhe nach abgestuften Finanzierungsbeiträge für das Jahr 2024 beschlossen haben.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
81
Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2021 wurde planmäßig am 24.05.2022
vom ausscheidenden Geschäftsführer beim Firmenbuch eingereicht.
Der betreffende Jahresabschluss wurde bereits am 22.02.2022 im Aufsichtsrat vom
damaligen Geschäftsführer der IMG präsentiert und erläutert. Der Aufsichtsrat hat
dann in dieser Sitzung den Jahresabschluss geprüft und beschlossen. Ergänzend
hält die Kontrollabteilung fest, dass die Finanzabteilung des Tourismusverbandes
Innsbruck und seiner Feriendörfer ebenfalls diesen Jahresabschluss prüfte und aus
deren Sicht sich daraus keine Beanstandungen ergaben.
Auffallend war für die Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang, dass die Gesellschafter der IMG am 13.06.2022, einen Monat nach Offenlegung der Bilanz samt
Anhang im Firmenbuch, den Jahresabschluss 2021 genehmigten. In dieser Eigentümerversammlung wurde dem früheren Geschäftsführer sowie dem Aufsichtsrat für
das Geschäftsjahr 2021 auch die Entlastung erteilt.
Wenngleich die Beschlussfassung in der Generalversammlung vom 13.06.2022 gemäß den Bestimmungen des GmbHG (in den ersten 8 Monaten jeden Geschäftsjahres) erfolgte, empfahl die Kontrollabteilung künftig mehr Sorgfalt bei der chronologischen Abhandlung der betreffenden Beschlussfassungen nach den Bestimmungen des GmbHG und des UGB hinsichtlich der Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses, der Verteilung eines allfälligen Bilanzgewinnes sowie bei der Entlastung der Geschäftsführer und des Aufsichtsrates der IMG zu legen.
Die IMG gab im Anhörungsverfahren bekannt, der Empfehlung in Zukunft zu entsprechen.
Im Rahmen diesjährigen Follow up – Einschau teilte die Geschäftsführung der IMG
mit, dass nach Fertigstellung des Jahresabschlusses 2023 auf die zeitliche Abfolge
der Beschlussfassungen nach den Bestimmungen des GmbHG und des UGB jedenfalls Acht gegeben werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
82
§ 22 Abs. 1 GmbHG bestimmt, dass die Geschäftsführer dafür zu sorgen haben,
dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem (IKS) geführt werden,
die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen. Die konkrete Ausgestaltung sowie die Anforderungen sind dabei abhängig von der Unternehmensgröße.
Unterlagen hinsichtlich der Führung eines internen Kontrollsystems konnten von der
Innsbruck Marketing GmbH während der Prüfeinschau nicht vorgelegt werden.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
62