Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.129

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Im Anhörungsverfahren wurde zugesagt, der Empfehlung zu entsprechen. Im Rahmen der Follow up – Einschau wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass die
Dienstverträge dem Aufsichtsrat noch vorgelegt werden sollen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Der erste Geschäftsführer wurde laut dem der Kontrollabteilung vorliegenden
Dienstvertrag mit Beschluss der Generalversammlung vom 01.04.2010 als Geschäftsführer bestellt. Der Geschäftsführervertrag wurde unbefristet abgeschlossen
und knüpfte an ein bestehendes Vertragsverhältnis nahtlos an.
Ferner wurde ein Bruttogehalt samt Sonderzahlungen vereinbart. Als Wertsicherung
wurde vertraglich die Gehaltsanpassung entsprechend jener bei der Stadt Innsbruck
festgehalten. Bezüglich der Valorisierung war für die Kontrollabteilung auffällig, dass
diese gem. den vorliegenden Jahreslohnkonten gegenüber den Wertsicherungen
für die städtischen Bediensteten im Beobachtungszeitraum eine Abweichung ergaben.
Beim seinerzeitigen Geschäftsführer wurde die Valorisierung in den Jahren 2020
und 2021 entsprechend den städtischen Anpassungen durchgeführt. Im Jahr 2022
wurde jedoch keine sog. Indexanpassung vorgenommen. Die letzten beiden Gehaltsabrechnungen der Monate Jänner und Feber 2022 entsprachen lt. den vorliegenden Prüfungsunterlagen dem Gehalt des Vorjahres (2021). Von dieser Basis
wurde bei der einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses mit dem Geschäftsführer (Ende Feber 2022) auch die Urlaubsersatzleistung berechnet.
Aufgrund der oben beschriebenen unterlassenen Valorisierung des Geschäftsführergehaltes im Jahr 2022 empfahl die Kontrollabteilung eine entsprechende Neuberechnung der Gehälter für Jänner und Feber sowie der Urlaubsersatzleistung (samt
Überprüfung der nicht ausbezahlten Urlaubstage) durchzuführen und gegebenenfalls eine entsprechende Auszahlung bzw. Korrektur zu tätigen.
Im Anhörungsverfahren wurde zugesagt, der Empfehlung zu entsprechen. Eine entsprechende Auszahlung an den ehemaligen Geschäftsführer konnte im Zuge der
Follow up – Einschau nachgewiesen werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

87

Der nachfolgende Geschäftsführer – ein Dienstnehmer der Stadt Innsbruck – wurde
(gleichzeitig mit dem Umlaufbeschluss hinsichtlich der Auflösung des vorhergehenden Geschäftsführers) mit Wirkung zum 01.03.2022 von den Gesellschaftern bestellt, wobei in einer nachträglichen Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt
und der IMG verschriftlich wurde, dass die Bestellung als interimistische Lösung (bis
zur Neubesetzung der Position des Geschäftsführers) verstanden wurde. Die Eintragung im Firmenbuch wurde am 05.03.2022 vollzogen.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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