Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf

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4.

MagIbk/13480/PW-STS/31

5.

Bestehender Vertrag über das
Entfernen und die Verwahrung
verkehrsbehindernd abgestellter
Fahrzeuge, abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck und der ABS 24 GmbH,
Wertanpassung Abschleppkosten
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 24.04.2024:
Die mit dem Abschleppunternehmen
ABS 24 GmbH im Vertrag über das Entfernen und die Verwahrung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge wertgesichert
vereinbarten Preise werden ab 01.06.2024
wie folgt angepasst:
a)

Abschleppfahrt
einspurige Fahrzeuge € 268,38
mehrspurige Fahrzeuge € 298,20

b)

c)

Mehrheitsbeschluss (gegen GR Buchacher,
1 Stimme):
Antrag des Stadtsenates vom 03.04.2024:
1.

Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Entlastungsfahrplan der IVB, wirksam von 10.12.2023 bis 31.03.2024,
zur Kenntnis.

2.

Der Gemeinderat nimmt die Optimierung und Verlängerung des Entlastungsfahrplans der IVB bis zum
08.09.2024 (Ende der Sommerferien)
zur Kenntnis.

3.

Der Gemeinderat beauftragt die Mag.Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, notwendige Änderungen und/oder Ergänzungen des vorliegenden ÖPNV-Vertrags in Abstimmung mit den Vertragspartnern, insbesondere auch zur Regelung von Leistungsreduktionen der von der IVB im
Rahmen der Betrauung zu bestellenden oder selbst zu erbringenden Verkehrsleistungen, zu prüfen.

4.

Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt Herrn Bürgermeister unter Einbindung der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, Verhandlungen mit dem Land Tirol über die Aufteilung der Minderausgaben aus dem Entlastungsfahrplan
(Personalmangelfahrplan seit
10.12.2023) im Hinblick auf den Grundund Finanzierungsvertrag 2022 zu führen.

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einspurige Fahrzeuge € 268,38
mehrspurige Fahrzeuge € 298,20
Verwahrungskosten
bis zum Ablauf des ersten auf die Entfernung folgenden Kalendertages
einspurige Fahrzeuge € 14,91
mehrspurige Fahrzeuge € 17,89
anschließend für die folgenden sechs
Kalendertage pro angefangenem Tag
die Hälfte dieser Beträge; ab dem achten Tag pro angefangenem Tag ein
Viertel dieser Beträge.

Die Preise beinhalten keine Umsatzsteuer.
Auf Anregung von StRin Mag.a Mayr wird ersucht, rechtzeitig vor der nächsten Verlängerung des Vertrages über das Entfernen
und die Verwahrung verkehrsbehindernd
abgestellter Fahrzeuge eine Ausschreibung
vorzunehmen.

Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB), Kenntnisnahme der Einführung, Verlängerung und Optimierung eines
Entlastungsfahrplans (Personalmangel), Auftrag Prüfung ÖPNVVertrag, Verhandlungen betreffend Grund- und Finanzierungsvertrag (GuF 2022) - Minderausgaben

Über das Ergebnis dieser Verhandlungen ist dem Stadtsenat für weitere
Maßnahmen zu berichten.

GR-Sitzung 30.04.2024