Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-07-11-Kurzprotokoll.pdf
- S.12
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Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
38.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
25.06.2024:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
MagIbk/79772/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B57, Wilten, Bereich
lnnrain 98 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. Wl-B16), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2022
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
25.06.2024:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
GR-Sitzung 11.07.2024
MagIbk/80823/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. Wl-B58, Wilten, Bereich
lnnrain 125 bis 135 (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. WI-B27,
2. Entwurf), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2022
MagIbk/82421/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. WI-B56, Wilten, Bereich zwischen Müllerstraße, Schöpfstraße,
Peter-Mayr-Straße und Speckbacherstraße (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. WI-B4), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2022
39.
40.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
25.06.2024:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
41.
MagIbk/80755/SP-BB-AM/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. AM-B31, Amras, Bereich Philippine-Welser-Straße 82 und 82a
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. AM-B30), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2022
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, KPÖ und
ALI, 11 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
25.06.2024:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.