Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.6

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-6-

Mehrheitsbeschluss (gegen KPÖ und ALI,
5 Stimmen):
Vorstehender Abänderungsantrag von
GRin Tomedi zu Punkt II.1.1.1.d.i. wird abgelehnt.
Abänderungsantrag von StR Mag. Stoll:
Der Gemeinderat möge beschließen,
dass Punkt II.1.1.1.d.i. der Vorlage "Vormerk- und Vergaberichtlinie für Wohnungen
mit Besiedelungsrecht der Stadt Innsbruck"
wie folgt abgeändert wird:
Wohnungswerbende Personen müssen
zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf ein
Innsbrucker Wohnticket seit mindestens
fünf Jahren ununterbrochen in Innsbruck
wohnhaft (Hauptwohnsitzmeldung) oder
durchgehend berufstätig sein.

Wird die Vormerkung nicht zeitgerecht erneuert oder Änderungen nicht fristgerecht
bekanntgegeben, wird der Antrag geschlossen und die Gültigkeit des Innsbrucker
Wohntickets erlischt.
Tomedi, Sanders und Lerch, BSc, alle eigenhändig
Mehrheitsbeschluss (gegen KPÖ und ALI,
5 Stimmen):
Vorstehender Abänderungsantrag von
GRin Tomedi zu Punkt II.1.3 wird abgelehnt.
Antrag des Stadtsenates vom 02.10.2024:
1.

Die Stadt Innsbruck beschließt die beiliegende "Vormerk- und Vergaberichtlinie für Wohnungen mit Besiedelungsrecht der Stadt Innsbruck". Diese Richtlinie tritt mit 01.06.2025 in Kraft.

2.

Sämtliche bisherigen Beschlüsse und
Richtlinien betreffend die Vormerkung
und Vergabe von Wohnungen mit städtischem Besiedelungsrecht treten mit
Ablauf des 31.05.2025 außer Kraft.

3.

Die Abwicklung zur Vormerkung und
Vergabe von Wohnungen mit städtischem Besiedelungsrecht, gemäß der
zu beschließenden Richtlinie, obliegt
aus Gründen der Einfachheit, Raschheit und Zweckmäßigkeit ausschließlich der zuständigen Fachdienststelle.

Mag. Stoll, eigenhändig
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und
TURSKY, 11 Stimmen):
Vorstehender Abänderungsantrag von StR
Mag. Stoll zu Punkt II.1.1.1.d.i. wird abgelehnt.
Abänderungsantrag von GRin Tomedi:
Der Gemeinderat möge beschließen,
dass Punkt II.1.3 der Vorlage "Vormerk- und
Vergaberichtlinie für Wohnungen mit Besiedelungsrecht der Stadt Innsbruck" wie folgt
abgeändert wird:
Die Vormerkung erfolgt für die Dauer eines
Jahres und ist unaufgefordert vor Ablauf
dieser Frist (unter Vorlage der notwendigen
Unterlagen) zu erneuern.
Jegliche Änderungen der Verhältnisse während der Vormerkung (finanzielle, familiäre,
evtl. Wohnsitzummeldung etc.) sind ausnahmslos binnen einer Frist von vier Wochen unaufgefordert und schriftlich der
Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice, bekannt zu
geben.

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von TURSKY und GR Happ, 5 Stimmen; gegen FPÖ und KPÖ, 9 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
02.10.2024 wird angenommen.
Ergänzungsantrag von StR Mag. Stoll:
Der Gemeinderat möge beschließen,
dass Punkt II.1.1.1.d.i. der Vorlage "Vormerk- und Vergaberichtlinie für Wohnungen
mit Besiedelungsrecht der Stadt Innsbruck"
wie folgt ergänzt wird:
Wohnungswerbende Personen müssen
zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf ein
Innsbrucker Wohnticket seit mindestens fünf

GR-Sitzung 10.10.2024