Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.23
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(zu Punkt 9.)
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10. Oktober 2024
Geschäftsordnung für den
Beirat für Veranlagungen und Finanzierungen
(Finanzbeirat der Stadt Innsbruck)
Präambel
Die Stadt Innsbruck hat im Zuge des ersten Anteilsverkaufs der Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB AG) einen so genannten Anlagebeirat eingerichtet. Dieser bestand anfänglich aus sieben Personen und setzt sich aus Vertretern der Stadt Innsbruck sowie aus
Wirtschaft und Wissenschaft zusammen. Entsprechend der ursprünglichen Problemstellung hat
sich
dieser
Anlagebeirat
bisher
ausschließlich
mit
Veranlagungsthemen
befasst.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 14.07.2016, ZI. IV-6239/2016, welcher die
Aufnahme von Krediten bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) bis zu EUR
150,00 Mio. ermöglichte und gleichzeitig die diesbezügliche Erweiterung des Risikomanagements
vorsah,
waren
vom
Anlagebeirat
neue
und
zusätzliche
Aufgaben
wahrzunehmen. Der bisherige Anlagebeirat erfüllte seither erweiterte Funktionen betreffend Veranlagungs- und Finanzierungsfragen im Sinne eines „Finanzbeirates".
Die vorliegende Geschäftsordnung wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 10.10.2024, Zl. MagIbk/79582/HC-FM/2, erlassen.
1. Aufgaben
Der Finanzbeirat hat beratende Funktion. Die, die politischen Entscheidungen tragenden Personen und Gremien (vor allem der Gemeinderat, der Stadtsenat, der Ausschuss für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen und der Bürgermeister) entscheiden unter anderem auf
Grundlage der vom Beirat abgegebenen Empfehlungen; dazu gehört auch, dass der Finanzbeirat Unterlagen für diese Gremien aufbereitet und der Vorsitzende oder Fachexperten aus dem
Beirat in speziellen Angelegenheiten dem Finanzausschuss berichtet. Zur Übernahme bestimmter Aufgaben können vom Beirat Arbeitsgruppen eingerichtet werden. Nachstehend wird die
Aufgabenverteilung dargestellt:
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~
Stelle
Gremien der Stadt
Innsbruck
Aufgaben
Entscheidungen über finanzwirtschaftliche Sachverhalte und Beauftragung zur Umsetzung und Kontrolle; Beauftragung des Beirates mit
Sonderfragen im Veranlagungs- und Finanzierungsbereich
Beirat
Beratung über Strategien und Maßnahmen; Ausarbeitung von finanzwirtschaftlichen Vorschlägen und Entscheidungsgrundlagen
Arbeitsgruppe
Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen; Ausarbeitung von vorbereitenden Unterlagen; Aufzeigen von Risikostrategien; Durchführung von
Kontrollen
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