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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.100

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Dem Gremium gehörten zwei Vertreter des Bundes, des Landes Tirol,
der Stadt Innsbruck und der IIG KG an und waren jeweils mit einer
Stimme stimmberechtigt. Darüber hinaus wurden zwei weitere Vertreter
der IIG KG als Mitglieder ohne Stimmrecht in den Controllingbeirat
aufgenommen. Den Vorsitz des Beirates hat ein Vertreter der Stadt
Innsbruck übernommen, als dessen Stellvertretung fungierte eine
Vertreterin des Landes Tirol.
Aufgaben
Controllingbeirat

In der zur Verfügung gestellten Geschäftsordnung waren die Aufgaben
dieses Gremiums folgendermaßen festgehalten:
 Begleitendes Controlling
 Prüfung und Bestätigung der ordnungsgemäßen und vollständigen
Durchführung der vereinbarten Maßnahmen sowie der Einhaltung
der Verpflichtungen gemäß Fördervertrag
 Prüfung und Bestätigung der vollständigen Realisierung und der
tatsächlichen Kosten des jeweiligen Projektteiles im Nachhinein
 Vorlage des Prüfberichtes/Prüfprotokolls nach entsprechender
Beschlussfassung an den jeweiligen Förderungsgeber
 Beschlussfassung über
Sachverständigen

die

allfällige

Beauftragung

eines

 Prüfung der gleichartig konditionierten Förderungen des Landes
Tirol und der Stadt Innsbruck in der Höhe von je € 3.150.000,0
 Prüfung und Feststellung der Reduzierung bzw. der Mehrkosten
des Projektes
 Entgegennahme der Berichte, die an den Controllingbeirat zu
richten sind
Unterschreitung
Projektkosten

In der letzten Sitzung des Controllingbeirates am 28.05.2021 wurden die
auf Basis des ABK-Kontoauszuges vom 20.05.2021 endabgerechneten
Projektkosten in Höhe von € 7.118.695,25 dem Baubudget von
€ 7.300.000,00 gegenübergestellt. Folgerichtig hat die IIG KG die
Vertreter des Bundes, des Landes Tirol und der Stadt Innsbruck über
eine Kostenunterschreitung in Höhe von € 181.304,75 informiert.
Dazu hat die Kontrollabteilung angemerkt, dass die zum Stichtag
26.05.2021 festgestellte Überfinanzierung gesamt (nur) € 161.304,75
beträgt. Dies lag in dem Umstand begründet, dass bis zum genannten
Stichtag der Bund anstelle der maximalen Fördersumme von € 1,0 Mio.
Teilzahlungen in Höhe von gesamt € 980,0 Tsd. geleistet hat.
Infolge der dargelegten Kostenunterschreitung trat der Sideletter zum
Fördervertrag vom 13.06.2019 außer Kraft, womit keine zusätzliche
Finanzierung der Mehrkosten hinsichtlich des verfüllten Kunststoffrasenbelages durch die Stadt Innsbruck und das Land Tirol erforderlich war.

Beschluss
Controllingbeirat
Projektkosten

Anhand der ihnen vorgelegten Unterlagen stellten die Mitglieder des
Controllingbeirates die vollständige Realisierung des Bauprojektes und
die Höhe der endabgerechneten Projektkosten – damals noch unter
Vorbehalt einer Überprüfung und Abklärung der vorhin angesprochenen
Mehrkosten seitens des Bundes – einstimmig fest.

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Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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