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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.141

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5.4.1 Gleitzeitsalden
Gleitzeitordnung der
Stadt Innsbruck

Bei der Berufsfeuerwehr kam in Teilbereichen, ausgenommen waren die
Bediensteten des Branddienstes (24-h-Schichtdienst), die städtische
Gleitzeitordnung bzw. elektronische Zeiterfassung zur Anwendung.
Seit der Strukturreform 2020 werden bei der Berufsfeuerwehr ausgebildete Offiziere als Tagdienst-Offiziere eingesetzt, die bei Bedarf auch
Einsatzdienste im 24-Stunden-Schichtdienst verrichteten. Aus Sicht der
Kontrollabteilung nahmen die besagten Offiziere des Tagdienstes bei der
Berufsfeuerwehr insofern eine Sonderstellung ein, da sie sowohl im
Betriebsdienst (Tagdienst) als auch im 24-Stunden-Einsatzdienst (Branddienst) tätig waren.
Einerseits waren sie mit Verwaltungsaufgaben gemäß der Geschäftsordnung des Magistrates betraut und übten zudem eine Leitungsfunktion
aus. Andererseits arbeiteten sie mehrmals jährlich als Inspektionsoffizier
im 24-Stunden-Schichtdienst. Im Vergleich zu den Offizieren im Schichtdienst (Branddienst) unterlagen sie der städtischen Gleitzeitordnung und
hatten grundsätzlich eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von 40 Stunden.

Erhöhte Gleitzeitsalden zum Stichtag
31.12.2023

Basierend auf den vom Amt für Personalwesen zur Verfügung gestellten
elektronischen Zeiterfassungskarten der Bediensteten im Tagdienst des
Amtes Berufsfeuerwehr stellte die Kontrollabteilung vereinzelt erhöhte
Gleitzeitsalden zum Stichtag 31.12.2023 fest.
Auffallend war für die Kontrollabteilung, dass die Gleitzeitstände zum
Jahresultimo im Vergleich zum Stichtag 30.09.2023 teilweise erheblich
angestiegen waren. So wurden beispielsweise in einem Fall rd. 130 Mehrstunden über die Normalarbeitszeit hinaus binnen eines Quartals geleistet.
Ergänzend merkte die Kontrollabteilung an, dass der Durchrechnungszeitraum gemäß städtischer Gleitzeitverordnung mit 01. Oktober beginnt
und mit 30. September des darauffolgenden Kalenderjahres endet.
Allfällige Zeitguthaben von mehr als 10 Plus-Stunden verfallen letztendlich zum Ende dieses Termins.

Offiziere des
Tagdienstes

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/3

Die Kontrollabteilung nahm dies zum Anlass für eine vertiefte Einschau in
die elektronischen Zeiterfassungsaufzeichnungen des Jahres 2023 der
betreffenden Dienstnehmer. Hierbei stellte die Kontrollabteilung fest, dass
die in Rede stehenden Offiziere des Tagdienstes monatlich des Öfteren
24-Stunden-Dienste im Branddienst versahen. Entsprechend den Zeitaufzeichnungen haben diese besagten Mitarbeiter je 13, 21 und 31
Schichtdienste im Prüfzeitraum geleistet. Im Jahr 2023 wurden demnach
insgesamt 65 Schichtdienste zusätzlich zur jeweiligen funktionsbezogenen Arbeit außerhalb der regelmäßigen Wochendienstzeit (40
Stunden pro Woche) absolviert. Ergänzend merkte die Kontrollabteilung
an, dass ein Dienstnehmer erst Mitte des Jahres in den Tagdienst der
Berufsfeuerwehr eintrat.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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