Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.169
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Die BFI begründete das Zustandekommen dieser Unterdeckungen aus
ihrer Sicht. Für die Kontrollabteilung waren die von der BFI ins Treffen
geführten Umstände zwar aus operativer Sicht verständlich.
Dennoch empfahl die Kontrollabteilung der Berufsfeuerwehr der MA III,
durch geeignete Maßnahmen die Erreichung des Ziels der angestrebten
Kostendeckung bestmöglich sicherzustellen. Allenfalls wäre für die
Zukunft eine Modalität der Preisanpassung zu überlegen, die es ermöglicht, auf deutliche Preissteigerungen im Einkauf schneller reagieren zu
können.
Die Berufsfeuerwehr der MA III sagte in der abgegebenen Stellungnahme die Umsetzung der Empfehlung zu. Eine raschere Anpassungsmöglichkeit von Preisen im Bereich des Kantinen- und Küchenbetriebes
im Hinblick auf sich schnell ändernde Marktsituationen werde in
Zusammenarbeit mit der Dienststellenpersonalvertretung evaluiert und
in weiterer Folge umgesetzt.
8.2 Essenszuschuss für Bedienstete der BFI
Zuschuss Mittagessen
einmalig € 2,00 pro Tag
pro Mitarbeiter
Seit 01.09.2023 erhielten Bedienstete der BFI bei Konsumation des Mittagessens in der Kantine von der Stadt Innsbruck einen Zuschuss von
€ 2,00 einmalig pro Tag.
Der Bürgermeister genehmigte diese freiwillige Sozialleistung der Stadt
Innsbruck als Arbeitgeberin am 03.08.2023. Das Amt für Personalwesen
ging in seiner Vorlage an den Bürgermeister von jährlichen Mehrkosten
von rd. € 21.000,00 aus.
Abrechnungen
Essenszuschuss
–
Empfehlung
Die Kontrollabteilung überprüfte die Essenszuschuss-Abrechnungen der
Monate September 2023 bis Feber 2024, welche von der BFI auf dem
Konto 810010 – Leistungserlöse zur Vereinnahmung gelangten. Dabei
stellte die Kontrollabteilung fest, dass es an einzelnen Abrechnungstagen zu vereinzelten Doppel- und Mehrfachbezuschussungen kam.
Dies obwohl der Essenzuschuss lediglich für eine Mittagskonsumation
pro Tag vorgesehen war.
Die Kontrollabteilung empfahl der Berufsfeuerwehr der MA III, die von
ihr im Detail beschriebenen Umstände einer Prüfung zu unterziehen.
Gegebenenfalls war aus Sicht der Kontrollabteilung die korrekte
systemseitige Programmierung (1 Mittagskonsumation pro Personalschlüssel pro Tag) zu überprüfen und richtig zu stellen. Künftig sollte
nach Einschätzung der Kontrollabteilung der Kontrolle der monatlichen
Abrechnungen in den von ihr beanstandeten Punkten erhöhtes
Augenmerk zugewendet werden.
Die Berufsfeuerwehr der MA III informierte in der abgegebenen Stellungnahme über die technischen Hintergründe der beanstandeten Doppelund Mehrfachbezuschussungen. Diese waren im Ergebnis auf einen
Softwarefehler zurückzuführen. Dieser sei mittlerweile behoben worden.
Die Fehlbuchungen seien korrigiert worden. Künftig werde entsprechend
der Empfehlung der Kontrollabteilung verstärkt auf die korrekte Ver- und
Abrechnung geachtet.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/3
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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