Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.180
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Weitere Recherchen der Kontrollabteilung dazu zeigten, dass der NoVARückerstattungsbetrag auf dem städtischen Bankkonto am 25.09.2023
einlangte. Die Verbuchung dieser Gutschrift auf dem Konto 040110 im
UA 162010 erfolgte im Zuge der Anfrage der Kontrollabteilung mit Belegdatum 02.04.2024.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Rechnungswesen der MA IV,
der zeitnahen Verbuchung von NoVA-Rückerstattungen künftig erhöhtes
Augenmerk zuzuwenden.
Das Amt für Rechnungswesen der MA IV bestätigte in der abgegebenen
Stellungnahme, künftig ein besonderes Augenmerk auf diesen Themenkreis zu legen.
11.3 Förderungen Land Tirol
Einzahlungen
im Jahr 2023
Im Jahr 2023 waren auf dem Konto 301000 – Kapitaltransferzahlungen
von Land Förderungen des Landes Tirol im Gesamtausmaß von
€ 174.090,00 festzustellen. Davon betraf eine Summe von € 119.840,00
die Basisförderung (ordentliche Beihilfe) des Landes Tirol aus dem
Landesfeuerwehrfonds. Diese gewährte das Land Tirol zur Anschaffung
von Geräten und Ausrüstung für die Berufsfeuerwehr und die 10 Freiwilligen Feuerwehren Innsbrucks. Die restlichen Beträge von insgesamt
€ 54.250,00 zahlte das Land Tirol als außerordentliche Beihilfen für
konkrete Investitionen aus.
Einzahlungen
im Jahr 2022
Im Jahr 2022 belief sich die Basisförderung auf einen Betrag von
€ 112.260,00. Die Förderungen für konkrete Einzelinvestitionen
summierten sich auf € 176.240,00.
Einzahlungen
im Jahr 2021
Für das Jahr 2021 betrug die Basisförderung € 133.100,00. Für konkrete
Einzelinvestitionen stellte das Land Tirol einen restlichen Gesamtbetrag
von € 435.000,00 bereit.
Auffällige Beihilfen im
Jahr 2023
–
Empfehlung
Für die Kontrollabteilung auffällig waren zwei im Jahr 2023 einzahlungswirksame Beihilfen für die beiden Transportfahrzeuge TF 1 und TF 3 im
Ausmaß von € 17.500,00 und € 12.500,00. Dies aus dem Grund, da die
diesen Förderungen zugrundeliegenden Investitionen bereits im Jahr
2019 erfolgt sind.
Die Berufsfeuerwehr holte die Förderansuchen für diese beiden
Fahrzeuge beim Land Tirol erst im Jahr 2023 nach. Dieser Umstand
habe sich gemäß erhaltener Auskunft aufgrund einer internen Fehlkommunikation ergeben.
Die Kontrollabteilung empfahl der Berufsfeuerwehr der MA III, bei künftigen Beschaffungsvorgängen auf eine zeitnahe Antragstellung im
Hinblick auf lukrierbare Förderungen besonders zu achten.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme sagte die Berufsfeuerwehr der
MA III zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung nachzukommen.
Weiters kündigte die Berufsfeuerwehr an, in diesem Zusammenhang
künftig regelmäßige Kontrollmechanismen einzuführen.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/3
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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