Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.234
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folgen, dass die zur Sicherung des Kontaktrechts notwendige und teils auch durch das
Gericht angeordnete Besuchsbegleitung de facto nicht oder erst nach langer Zeit stattfindet.
Dies stellt nicht nur eine massive Belastung für die Eltern dar, sondern ist vor allem für die
Kinder und ist für deren Rechte ein höchst problematischer Einschnitt.
Als Unterstützungsleistung zur bereits bestehenden Besuchsbegleitung möge die Stadt
Innsbruck
deshalb
mit
dem
zu
schaffenden
Besuchscafe
ein
niedrigschwelliges
Zusatzangebot schaffen. Ziel ist es, den Kontakt zwischen Kindern und Eltern zu verbessern.
Denn für eine gesunde Entwicklung brauchen Kinder verlässliche Kontakte zu den
wichtigsten Bezugspersonen.
Das Besuchscafe wäre ein wichtiger Schritt, um als Stadt die Kinderrechte von Kindern in
Innsbruck zu wahren
Bedeckung: Umschichtungen aus den dafür vorgesehen Budgetpositionen oder über
Beschluss eines Nachtragskredits.