Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.79
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Rückstellungen für monatliche Pensionsleistungen, welche die Stadt
Innsbruck zu tragen hat, ausübt.
In einer weiteren Sitzung des Gemeinderates (Zl. 4102/2021) wurde
am 13.10.2021 beschlossen, das Wahlrecht für Betriebspensionen (II.
Pensionssäule) nicht in Anspruch zu nehmen.
8 Haftungen
Allgemeines
Gemäß § 37 Abs. 1 Z 15 VRV 2015 i.d.F. BGBl. II Nr. 316/2023 ist dem
Rechnungsabschluss auch ein Haftungsnachweis in Form der in der
VRV normierten Anlage 6r beizufügen. Darin werden die Haftungsstände am Beginn des Finanzjahres, die Veränderungen während des
Finanzjahres und die Stände am Ende des Finanzjahres dokumentiert.
Haftungsstand per
31.12.2023
Zum Stichtag 31.12.2023 bestanden gemäß den Angaben im
Haftungsnachweis zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2023 aus
Sicht der Stadt Innsbruck Haftungen (Bürge- und Zahlerhaftungen,
Ausfallbürgschaften bzw. sonstige Garantien) im betraglichen Ausmaß
von insgesamt € 98.998.881,39. Gegenüber dem Vorjahr
(€ 103.115.845,97) ergab sich aufgrund von Tilgungen der diesen
Haftungen zugrundeliegenden Darlehen und Kredite sowie einer neu
dokumentierten Haftungsübernahme eine Reduktion um 3,99 % bzw.
€ 4.116.964,58.
Neue Haftungsübernahmen
Der im Entwurf des Rechnungsabschlusses 2023 enthaltene Haftungsnachweis per 31.12.2023 wies im Vergleich zum Vorjahr eine neue
Haftung für ein Darlehen der IIG KG mit einem Betrag von
€ 3.500.000,00 (Darlehensnominale € 3.500.000,00) auf. Diese neue
Haftung betraf die Umsetzung des Bauvorhabens „Wohnungsneubau
Widumweg 1, 3 in Igls“. Der erforderliche Beschluss des
Gemeinderates datierte vom 09.11.2023.
Ergänzend
beschlossene
Haftungsübernahmen
im Jahr 2023
Die Sichtung der Gemeinderatsprotokolle des Jahres 2023 durch den
Stadtrechnungshof zeigte, dass der Gemeinderat im Jahr 2023 weitere
Haftungsübernahmen durch die Stadt beschloss. Dieser stimmte zu,
für weitere vier Darlehen der IIG KG mit einem Ausleihungsnominale
von insgesamt € 13.000.000,00 Bürgschaften zu übernehmen.
Aufsichtsbehördliche
Genehmigung
Hinsichtlich der im Haftungsnachweis im Jahr 2023 neu
dokumentierten Haftung sowie betreffend die im Jahr 2023 vom
Gemeinderat ergänzend beschlossenen Haftungsübernahmen bestätigte der Stadtrechnungshof, dass die zuständige Fachdienststelle die
gemäß § 78 Abs. 1 IStR erforderlichen aufsichtsbehördlichen
Genehmigungen des Amtes der Tiroler Landesregierung einholte.
Abstimmung der
Haftungsstände per
31.12.2023
–
Empfehlung
Wie alljährlich führte der Stadtrechnungshof eine stichprobenhafte
Verifizierung der im Nachweis angegebenen Haftungsstände per
31.12.2023 durch. Dies anhand der den jeweiligen Haftungen
zugrundeliegenden Kredite und Darlehen bzw. der maßgeblichen
Kontoauszüge und Restsaldenbestätigungen der Kreditinstitute. Dabei
waren die im Haftungsnachweis dokumentierten Aushaftungen für den
Stadtrechnungshof nachvollziehbar.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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