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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.85

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Betreffend die per 31.12.2023 aushaftenden Finanzschulden von
€ 158.710.465,89 (31.12.2022: € 164.815.746,94) ließ sich eine
Verschuldungsdauer von 6,51 Jahren (2022: 2,37 Jahre) ermitteln.
Diese Veränderung zum Vorjahr ergab sich aufgrund des im Jahr 2023
wesentlich geringeren (bereinigten) Geldflusses aus der operativen
Gebarung.
Quote freie Finanzspitze Für das Jahr 2023 ergab sich auf der Grundlage der Finanzierungs(FSQ)
rechnung nach dem VRV 2015-Standard die freie Finanzspitze aus-

gehend vom (bereinigten) Geldfluss aus der operativen Gebarung
abzüglich der (bereinigten) Tilgungsleistungen. In Relation zur Summe
der (bereinigten) Einzahlungen der operativen Gebarung ließ sich die
Quote freie Finanzspitze errechnen.
Der Stadtrechnungshof berücksichtigte bezüglich der Jahre 2023 und
2022 die Tilgungsleistungen bei der Ermittlung der freien Finanzspitze
insofern bereinigt, als die jeweiligen Nachfinanzierungen von GSBDarlehen aus den Tilgungssummen herausgerechnet worden sind.
Für das Rechnungsjahr 2023 ergab sich eine FSQ in Höhe von 3,76 %
(2022: 13,27 %) der (bereinigten) Einzahlungen der operativen
Gebarung.
Nettoergebnisquote
(NEQ)

Diese Kennzahl basiert im Gegensatz zu den vorigen Kennzahlen auf
Daten der Ergebnisrechnung und setzt das Nettoergebnis in Relation
zur Summe der Aufwendungen.
Die grundsätzliche Aussagekraft dieser Kennzahl liegt darin, inwieweit
die Erträge die Aufwendungen für kommunale Leistungen (inkl. des
Wertverzehrs für die Infrastruktur in Form von Abschreibungen)
decken.
Die Ergebnisrechnung des Jahres 2023 wies ein (bereinigtes) Nettoergebnis (vor Rücklagenbewegungen) von € -24.657.853,27 (2022:
€ 146.822.805,88) aus. In Relation zur Summe der Aufwendungen von
€ 533.280.945,95 (2022: € 465.245.537,78) errechnet sich eine
Nettoergebnisquote von -4,62 % (2022: NEQ von 31,56 %).
Zu diesen Nettoergebnisquoten wies der Stadtrechnungshof
wiederholend auf die in Tirol – im Gegensatz zu anderen Bundesländern – aufgrund von Vorgaben des Landes vorherrschende (Verbuchungs-)Situation betreffend die Bedarfszuweisungen hin.
Neben der Thematik rund um die landesspezifische Buchungsvorgabe
im Zusammenhang mit den Bedarfszuweisungsmitteln erwähnte der
Stadtrechnungshof ergänzend, dass in diesem Bereich naturgemäß
auch die nicht finanzwirksamen Aufwendungen und Erträge (allen
voran Abschreibungen, Rückstellungsbewegungen) das Ergebnis
entscheidend beeinflussen. So schienen im Entwurf des Rechnungsabschlusses 2023 unter anderem per Saldo nicht zahlungswirksame
Aufwendungen in einem betraglichen Gesamtausmaß von
€ 6.924.740,67 (2022: per Saldo nicht zahlungswirksame Erträge im
Betrag von € 130.116.069,07) auf, welche auf die Dotation und die
Auflösung von Rückstellungen entfielen. Im Vorjahr war dieser nicht
finanzierungswirksame Ertrag im Wesentlichen auf die Auflösung von
Pensionsrückstellungen zurückzuführen.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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