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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

- S.7

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Ausgaben dieses Jahres – 2024
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-7-

20.3

Maglbk/33468/FÖR-SOG/2/2

KG (IIG), FN 229813 k, und damit der
unentgeltlichen Einbringung des
Grundstücks 3508/2 KG 81111 Hötting
zum Zwecke der Errichtung bzw. Erhaltung und Modernisierung einer zeitgemäßen Wohnbebauung, insbesondere
mit geförderten Wohnungen, betreuten
Einzelwohnungen und Kinderbetreuungseinrichtungen sowie einer öffentlichen Tiefgarage, in die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) zu.

Förderung in der Schutzzone 1 Altstadt-Innenstadt
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 06.11.2024:
Die Stadt Innsbruck unterstützt
hinsichtlich Fenstertausch, statische Prüfung,
2. Bauabschnitt am Gebäude mit der Hausbezeichnung
mit einem Baukostenzuschuss in Höhe von € 9.730,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
Die Bedeckung ist durch die
HHSt. 1/363000-778200 Altstadterhaltung
und Ortsbildpflege gegeben.
20.4

Maglbk/33468/FÖR-SOG/3/3
Förderung in der Schutzzone 1 Altstadt-Innenstadt

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 06.11.2024:
Die Stadt Innsbruck unterstützt
hinsichtlich des 3. Bauabschnitts: Restaurierung
Straßenfassade am Gebäude mit der Hausbezeichnung
mit einem Baukostenzuschuss in Höhe von € 4.590,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
Die Bedeckung ist durch die
HHSt. 1/363000-778200 Altstadterhaltung
und Ortsbildpflege gegeben.
21.

Maglbk/36867/LA-LSA/1/SAG
Stadt Innsbruck - Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG),
Einbringung Parkplatz Höhenstraße

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 06.11.2024:
1.

Die Landeshauptstadt Innsbruck stimmt
dem Abschluss des Einbringungsvertrages Anlage /1. mit der
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co

GR-Sitzung 14.11.2024

2.

Die Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG) hat in ihrer Tätigkeit die
Stadt Innsbruck in der Erfüllung ihrer
Aufgaben zu unterstützen, so in der Erfüllung ihrer Aufgaben in allen Bereichen der Daseinsfürsorge, insbesondere als Eigentümerin von Liegenschaften, die der Sozialpflichtigkeit unterworfen sind. Die Gesellschaft hat
sich selbst an dieser Sozialpflichtigkeit
zu orientieren.
Auf Grundstück 3508/2 KG Hötting ist
die Errichtung von 23 geförderten Mietwohnungen, 15 betreuten Einzelwohnungen, einer Kinderkrippe und einem
Kindergarten, einer Geschäftseinheit
sowie einer öffentlichen Tiefgarage vorgesehen.
Die Einbringung der Liegenschaft erfolgt sohin zum Zwecke der zeitgemäßen Verwaltung von städtischen
Grundstücken, aber auch zum Zwecke
der Erhaltung, Modernisierung, Entwicklung und Bebauung städtischer
Liegenschaften und erfolgt die Übertragung der gegenständlichen Liegenschaften seitens der Stadt Innsbruck
somit insbesondere auch mit der Aufgabe der städtebaulichen Entwicklung
unter Berücksichtigung der Errichtung
bzw. Erhaltung und Modernisierung einer zeitgemäßen Wohnbebauung samt
Kinderbetreuungseinrichtungen.
Die Stadt Innsbruck hat nahezu sämtliche bebauten Liegenschaften in die
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG) eingebracht. Es ist Aufgabe
der Stadt Innsbruck, bebaute Liegenschaften zu verwalten, zu erhalten und
künftig zu entwickeln. Eben diese Aufgabe wird mit der gegenständlichen