Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 03-Protokoll_22.03.2018.pdf
- S.14
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agieren, dass wir mit befristeten Mietverträgen arbeiten. Es nützt nichts, wenn wir
Starterwohnungen anbieten und diese werden von den Bewohnenden 30 Jahre genützt. In dem Fall wäre dann "ausgestartet".
Daher muss man den Bewohnerinnen bzw.
Bewohnern reinen Wein einschenken, dass
wir die Benützung solcher Wohnungen nur
über gewisse Jahre zulassen. In dieser Zeit
kann der Mietzins auch günstig sein, aber
die Befristung ist unbedingt gegeben.
Wenn wir sozialen Wohnbau auf einem
Grund und Boden errichten, der der Allgemeinheit gehört - das ist eine Frage, bei der
wir auf gute Modelle warten -, kann es nicht
sein, dass dort nach 20 Jahren private Spekulation damit betrieben wird. So wird man
langfristig in einer Stadt, die nicht an den
Rändern wachsen, sondern in der man nur
mit Verdichtung Wohnraum schaffen kann,
kein Eigentum bereitstellen können. Dazu
gibt es verschiedene Modelle, die wir in der
nächsten Legislaturperiode mit den einzelnen Parteien verlässlich beraten werden
müssen.
Jede Fraktion hat dazu unterschiedliche
Ansätze und darum haben wir dieses Gesamtpaket für leistbares Wohnen, das sich
aus vielen verschiedenen Einzelteilen zusammensetzt.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übernimmt den
Vorsitz von Bgm.-Stellv. Kaufmann.
StR Wanker: Zu diesem Thema wurde heute schon sehr viel gesagt. Wenn wir an das
leistbare Wohnen denken, müssen wir klipp
und klar darlegen, wer den größten Beitrag
zum leistbaren Wohnen leistet. Das ist die
Stadtgemeinde Innsbruck mit ihrer Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) und
natürlich alle gemeinnützigen Wohnbauträger. Ohne diese wäre das alles nicht möglich.
(GRin Mag.a Schwarzl: Und die Wohnbauförderung {Wbf}!)
Stimmt und die Wohnbauförderung (Wbf)
des Landes Tirol. Das ist auch das Geld der
Steuerzahlerinnen bzw. Steuerzahler und
daher eine reine Geschichte der gesamthaften Verteilung.
GR-Sitzung 22.03.2018
Bei den Immobilienspekulationen im geförderten Wohnbau, die die Frau Bürgermeisterin schon angesprochen hat, müssen wir
alles unternehmen, um das zu unterbinden.
Hiebei ist nicht nur das Land Tirol gefordert,
sondern auch der Bundesgesetzgeber. Es
sind klare Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) zu treffen, die
umgesetzt werden müssen. Ich glaube,
dass das im Regierungsprogramm der neuen Landesregierung festgeschrieben ist. Wir
müssen hier gemeinsam an einem Strang
ziehen.
Das studentische Wohnen wurde in dieser
Diskussion noch gar nicht erwähnt. Ich signalisiere vollste Unterstützung, dass wir
diesen Campus für die Studierenden in der
Stadt Innsbruck bekommen, um dementsprechend den privaten Wohnungsmarkt zu
entlasten. Das ist ein ganz wesentlicher Beitrag ...
(StR Pechlaner: Dann müsstest Du die Studiengebühren auch noch zahlen.)
Das ist wieder eine andere Geschichte, lieber StR Pechlaner.
Der Campus für die Studentinnen bzw. Studenten ist das Um und Auf. Keine Aufregung, wenn wir über das studentische
Wohnen sprechen, denn ich habe nicht die
Studiengebühren angesprochen.
Der Campus soll natürlich nicht im Sinne
dieser herkömmlichen Heime für Studierende verwirklicht werden, sondern eine Modernität im Sinne der Wohngemeinschaften
aufweisen, wie sich das Studentinnen bzw.
Studenten auch wünschen.
Extrem wichtig ist auch, dass wir uns um die
Mobilisierung des Leerstandes kümmern,
die auch im Regierungsprogramm enthalten
ist. Uns alleine sind dabei die Hände gebunden, denn wir benötigen dazu ein Modell, das dementsprechend mit dem Land
Tirol entwickelt wird. Ich bin überzeugt, dass
wir leerstehende Wohnungen speziell in der
Landeshauptstadt Innsbruck zum Mieten
freimachen können und damit einen wesentlichen Beitrag zum leistbaren Wohnen
setzen.
GR Buchacher: Ich möchte zu den Schönwetterberichten schon auch etwas sagen,
um zu verdeutlichen, dass wir in Zukunft
beim Thema Wohnen noch genug zu tun