Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-05122013.pdf

- S.4

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14.

III 13293/2013

16.

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F38, Höttinger Au,
Bereich Fürstenweg Nr. 166 (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 753), gemäß § 36 Abs. 2
sowie § 111 Abs. 4 TROG 2011

III 13298/2013
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. AM - B19, Amras, Bereich Amraser See-Straße Nr. 56c (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. AM - B10 und Nr. AM - B10/1),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011

Beschluss (einstimmig):

Beschluss (einstimmig):

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
26.11..2013:

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
26.11.2013:

Die Auflage des Entwurfs des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F38, Höttinger Au,
Bereich Fürstenweg Nr. 166 (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes Nr. 753), gemäß § 36 Abs. 2 sowie § 111 Abs. 4
TROG 2011, wird beschlossen.

Die Auflage des Bebauungsplanes Nr. AM B19, Amras, Bereich Amraser See-Straße
Nr. 56c (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. AM - B10 und Nr. AM - B10/1), gemäß
§ 56 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 (TROG 2011), wird beschlossen.

15.

17.

Behandlung eingebrachter Anträge der Sitzung des Gemeinderates
vom 24.10.2013 und 21.11.2013

17.1

I-OEF 119/2013

III 13297/2013
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. AL - B44, Arzl, Teilfläche der
Gp. 1740, KG Arzl, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011

Erweiterte Zufahrtsmöglichkeit
zum Frachtenbahnhof (GR Buchacher)

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
26.11.2013:
Die Auflage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. AL - B44, Arzl, Teilfläche der
Gp. 1740, KG Arzl, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechenden Erlassung des Bebauungsplanes gefasst,
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person
oder Stelle abgegeben wird.

GR-Sitzung 5.12.2013

Der von GR Buchacher sowie Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern in der
Sitzung des Gemeinderates am 24.10.2013
eingebrachte Antrag wird nicht behandelt,
da er nicht in den eigenen Wirkungsbereich
der Stadt Innsbruck fällt.
17.2

I-OEF 120/2013
Innsbrucker Kommunalbetriebe
(IKB) AG, sofortige Herabsetzung
der Strompreise (GR Buchacher)

Der von GR Buchacher sowie Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern in der
Sitzung des Gemeinderates am 24.10.2013
eingebrachte Antrag wird nicht behandelt,
da er nicht in den eigenen Wirkungsbereich
der Stadt Innsbruck fällt.