Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-14102010.pdf
- S.42
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
künftig Bedacht zu nehmen, wurde von der ISD im Rahmen ihrer dazu
abgegebenen Stellungnahme vollinhaltlich zur Kenntnis genommen.
Anteile an Gemischten
Per 31.12.2008 waren in den Wertpapieren (Wertrechten) des AnlageFonds I und II –
vermögens auch Anteile an Gemischten Fonds ausgewiesen. Wie aus
Abwertung im Jahr 2008 der obigen Übersicht ableitbar, mussten diesbezüglich im Wirtschafts-
jahr 2008 Abwertungen in der Gesamthöhe von € 191.218,00 vorgenommen werden.
Historie in Bezug auf die Die Anschaffung dieser Investmentfondsanteile reicht bis in das Jahr
Anschaffung
1997 (also vor Gründung der ISD bzw. zu Zeiten des ISF) zurück. Der
seinerzeitige ISF-Vorstand beschloss in seiner Sitzung am 16.12.1997,
die damals bestehenden Abfertigungsrückstellungen sowie die Rücklagen für Guthaben aus nicht konsumierten Urlauben in Höhe von insgesamt ATS 17,0 Mio. einer Wertpapierdeckung zuzuführen. Für die
nächste Vorstandssitzung begehrte der Präsident des ISF einen Bericht,
wie diese Gelder letztlich veranlagt worden waren.
Dem Vorstandssitzungsprotokoll war zu entnehmen, dass der damalige
Geschäftsführer des ISF die Veranlagung in „mündelsichere“ Wertpapiere ankündigte. Dazu hielt die Kontrollabteilung in formaler Hinsicht
fest, dass im gefassten Vorstandsbeschluss die offenbar beabsichtigte
„mündelsichere“ Veranlagung nicht mit aufgenommen worden ist.
Der Kontrollabteilung war eine weitere Rekonstruktion des Fortganges
in dieser Angelegenheit nicht möglich, da die maßgeblichen Protokolle
der Vorstandssitzungen des ISF nicht (mehr) vorgelegt werden konnten
bzw. nicht mehr auffindbar waren.
Konkrete Umsetzung
des ISF-Vorstandsbeschlusses – Ankauf
Euro-Rentenfondsanteile
Die Kontrollabteilung recherchierte, dass der angesprochene Vorstandsbeschluss in der Weise zur Umsetzung gelangte, als noch im
Dezember 1997 ein Gesamtbetrag in Höhe von € 1.223.146,15
(ATS 16.830.858,00) in zwei verschiedene (ausschüttende) EuroRentenfonds bei der damaligen Hausbank des ISF (bzw. jetzt ISD) und
bei einer weiteren österreichischen Bank veranlagt worden war.
Zu der vom ISF-Geschäftsführer angekündigten beabsichtigten „mündelsicheren“ Veranlagung wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass es
sich bei den beiden Euro-Rentenfonds zwar um solide Anlagen handelte, diese jedoch nicht „mündelsicher“ im Sinne der Bestimmungen des
§ 230b ABGB i.d.g.F. waren.
(Damalige) Rechtslage
für „deckungsfähige“
Wertpapiere
Diese Veranlagungen in Euro-Rentenfonds entsprachen den zu dieser
Zeit in Geltung stehenden Bestimmungen nach § 14 EStG 1988 i.d.F.
BGBl. Nr. 818/1993 (Anteile an Investmentfonds, die nach den Fondsbestimmungen wiederum ausschließlich in jene Wertpapiere investierten, die gem. § 14 EStG 1988 zugelassen waren).
Mit BGBl. I Nr. 9/1998 (Abgabenänderungsgesetz 1997) ergab sich
insofern eine bedeutsame Gesetzesänderung, als seit diesem Zeitpunkt
die Möglichkeit bestand, Abfertigungsrückstellungen mit aktienhältigen
Zl. KA-05050/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
14