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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 01-Jaenner_geschwaerzt.pdf

- S.49

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Es gibt im Suchtkonzept 2012 des Landes
Tirol lange Listen mit Einrichtungen, die für
Suchtkranke in der Stadt Innsbruck arbeiten.
Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und FPÖ;
6 Stimmen):
Den Vereinen Z 6 Streetwork und Mobile
Drogenarbeit (MDA)-Basecamp wird gemäß
Antrag des Stadtsenates vom 12.12.2012
(Seite 44) eine Subvention gewährt.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
12.12.2012 (Seite 43) wird unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmung angenommen.
22.

V 7945/2012
Kooperation Volkshochschule
Innsbruck und Mag.-Abt. V, Kinder- und Jugendbetreuung, im Bereich der frühen sprachlichen
Förderung auf Basis der Vereinbarung zwischen Bund und den
Ländern gemäß Art. 15a B-VG

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 12.12.2012:
Die Sprachförderung vor Ort in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen wird
von der Stadtgemeinde Innsbruck beginnend mit 19.11.2012 bis zum 30.6.2013 in
Kooperation mit der Volkshochschule Innsbruck (VHS) durchgeführt.
Die für den Einsatz der Sprachpädagoginnen anfallenden Personalkosten laut Offert
der Volkshochschule Innsbruck (VHS) vom
28.11.2012 in der Höhe von € 80.238,86 im
Projektzeitraum werden der Stadtgemeinde
Innsbruck vom Land Tirol zu 100 % ersetzt.
Die für den organisatorischen Mehraufwand
der Volkshochschule Innsbruck (VHS) anfallenden Kosten in der Höhe von € 19.757,82
im Projektzeitraum werden von der Stadtgemeinde Innsbruck getragen und sind im
Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt
Innsbruck für das Rechnungsjahr 2013 bereits berücksichtigt. Die Abwicklung erfolgt
über die Vp. 1.200200.728100, Entgelte für
sonstige Leistungen, Migrationsangelegenheiten.
GR-Sitzung 17.1.2013

Vorliegende Vereinbarung zwischen dem
Land Tirol und der Stadtgemeinde Innsbruck über die Übernahme der anfallenden
Personalkosten für die Sprachpädagoginnen sowie vorliegende Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck und der Volkshochschule Innsbruck
(VHS) werden zustimmend zur Kenntnis
genommen.
Die Mag.-Abt. V, Kinder- und Jugendbetreuung, wird beauftragt, zur Bedeckung
des Personalaufwandes der Sprachpädagoginnen im laufenden Budgetjahr ein
Nachtragskreditansuchen zu stellen.
StR Pechlaner: Die sprachliche Frühförderung ist eine ganz wichtige und zentrale
bildungspolitische Maßnahme. Gegenwärtig
besuchen nicht ganz 2.000 Kinder unsere
städtischen Kinderbetreuungsreinrichtungen. 815 Kinder haben eine Zuwanderungsgeschichte, das sind 41,5 %.
289 Kinder besuchen das verpflichtende
Vorschuljahr, für die grundsätzlich diese
sprachliche Frühförderung vorgesehen ist.
Insgesamt besuchen in der Stadt Innsbruck
550 Kinder diese sprachliche Frühförderung
in 115 Gruppen mit maximal fünf Kindern
pro Gruppe. Es stehen sieben Sprachförderpädagoginnen zur Verfügung. Die
Volkshochschule Innsbruck (VHS) führt diese Kurse in unseren Kindergärten durch.
Dies wird mit hoher Qualität gewährleistet.
GRin Dr.in Krammer-Stark: Ich kann diesem
Antrag ebenfalls zustimmen. Das ist eine
gute Methode der Sprachförderung. Nichtsdestotrotz möchte ich erwähnen, dass für
uns damit Mindeststandards festgelegt werden. Ich darf dazu sagen, dass wir im Kindergarten Walderkammweg weit über diese
Mindeststandards hinausgewachsen sind.
Es ist gut, dass dieser Versuch auf ein Jahr
befristet wird. Anschließend soll eine Evaluierung erfolgen, denn es ist festzustellen,
welche Dinge gut gelaufen sind und welche
verbessert werden können.
Außerdem wird sich der Ausschuss für Bildung und Gesellschaft im Herbst 2012 mit
dem Thema Sprachförderung intensiv befassen. Wir werden uns einige Projekte in
der Stadt Innsbruck ansehen, denn die Vielfalt ist in dem Bereich sehr groß. Wir möchten einen Weg finden, wie wir dies für die
Zukunft gesamthaft planen können.