Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.51
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muss das auch für alle anderen Gremien
gelten. Es war für mich im Ausschuss nachvollziehbar und logisch, was Ass.-Prof. DI
Dr. Wolfgang Andexlinger uns erklärt hat:
Aufgrund der Verständigung der Mitglieder
ist es zielführend, wenn eben eine fünfte
Person anwesend ist, um den Informationsaustausch aufrechtzuerhalten.
Das ist alles logisch, aber im Moment einfach nicht geregelt. Ich würde vorschlagen,
hier eine Statutenänderung vorzunehmen,
damit wir uns auf der sicheren Seite bewegen. Dann bekommt jeder das bezahlt, auf
das er Anspruch hat. Hier sollten wir vorsichtiger sein, denn nichts kann einem Beamten schneller passieren, als zu sagen,
dass etwas ausbezahlt wurde, was rechtlich
nicht gedeckt ist. Wir wissen alle, wie
schnell man sich hier im Strafrecht bewegen
könnte.
GR Kunst: Ihr habt sicher auch alle den
Bericht des Kontrollamtes gelesen, zu dem
ich inhaltlich bei einer Sache eine Frage
habe. GR Lassenberger sagte bereits, dass
das ÖROKO ein Landesgesetz ist. Auch die
Statuten des Innsbrucker
Gestaltungsbeirates hat der Gemeinderat
der Stadt Innsbruck mehrheitlich
beschlossen.
Nun möchte ich auf das Innsbrucker
Gemeindebeamtengesetz eingehen. Ich
zitiere:
"§ 12 Dienstgelöbnis. Der Beamte hat bei
Dienstantritt vor dem Bürgermeister
folgendes Gelöbnis zu leisten: Ich gelobe,
dass ich die Verfassung des Landes und
des Bundes, die Landes- und
Bundesgesetze und alle mit meinem Amt
verbundenen Pflichten treu und
gewissenhaft erfülle und meine ganze Kraft
in den Dienst der Gemeinde stellen werde."
Wenn ich nun auf dieses Gelöbnis eingehe,
in dem steht: ich gelobe, die Landes- und
Bundesgesetze mit all meiner zur
Verfügung stehenden Kraft durchzuführen.
Hier geht es um Landesgesetze, wie das
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz
2003 (SOG) Dann lese ich im
Kontrollbericht, dass hier die
Landesgesetze von gewissen Beamten
oder Vertragsbediensteten meiner Meinung
nach nicht eingehalten werden, obwohl das
laut § 12 gelobt wurde.
GR-Sitzung 30.04.2020
Deshalb kann die hohe Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und
Integration, auch nicht so flapsig antworten,
dass die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit eingehalten wird. Mir
kommt vor, dass das ein Füllhorn ist, bei
dem herausgeholt wird, was geht.
Das mag alles im Rahmen des Budgets
sein, man muss aber trotzdem sparsam
damit umgehen. Wenn ich dann lese, dass
die hohen Herren bzw. Mitglieder eine
Tagsatzung von € 1.000,-- pro Tag, die
Erste Klasse bei Bahnfahrten vom
Heimatort bis zum Hauptbahnhof Innsbruck
ersetzt, vom Hauptbahnhof bis zum
Stadtmagistrat eine Fahrtenpauschale von
€ 30,-- und sogar eine
Nächtigungspauschale von € 100,-bekommen, kann von sparsam nicht die
Rede sein.
Im Bericht lese ich, dass zwei Architekten
nur einen Tag anwesend waren und die
Nächtigungspauschale bekommen. Weiters
gibt es Architekten, die mit dem Flugzeug
anreisen. Auch diese Rechnung wird
bezahlt, obwohl feststeht, dass nur die
Bahnfahrt in der Ersten Klasse ersetzt wird.
Diese Rechnungen müssen ja jemandem
vorgelegt werden, der sie kontrolliert und
abzeichnet. Das wird wahrscheinlich ein Beamter oder Vertragsbediensteter sein und
dieser zeichnet das dann gegen das Landesgesetz und sein Gelöbnis ab. Herr Bürgermeister, Sie sind auch Disziplinarbehörde dieser Stadt. Ich nehme an, dass Sie
als Bürgermeister diese meiner Meinung
nach Dienstpflichtverletzungen gewisser
Beamten oder Vertragsbediensteten lesen.
Warum leiten Sie dann kein Disziplinarverfahren ein? Zumindest eine Anhörung wäre
angebracht.
Sie sind der Chef über die Finanzen und sehen, dass hier Geld hinausgeworfen wird,
das gar nicht rechtlich gedeckt ist. Sie sind
Chef über das Personal und Beamte und
Vertragsbedienstete zeichnen Rechnungen
ab, die anscheinend nicht kontrolliert oder
flapsig abgehandelt werden. Weiters sind
Sie Disziplinarbehörde und schreiten hier
mit nicht ein.
Im Gesetz steht, dass man innerhalb von
sechs Wochen bei Verdacht von Pflichtverletzungen einschreiten müsste. Das tun Sie