Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25032010.pdf

- S.26

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nungsberechtigten der MA IV im Nachhinein ausgestellt.
Einschulung mittels
Werkvertrag

Im Rahmen einer Belegkontrolle stellte die Kontrollabteilung fest, dass
eine Mitarbeiterin des Stadtarchives mit 2.10.2009 ein Bildungskarenzjahr in Anspruch genommen hat und ab diesem Zeitpunkt vom Stadtarchiv eine Nachfolgerin neu beschäftigt worden ist.
Mittels Werkvertrag vom 1.10.2009 wurde nunmehr die karenzierte
Mitarbeiterin beauftragt, die Einschulung ihrer Nachfolgerin vorzunehmen, wobei für die Dauer der Einschulung der Zeitraum 2.10. bis
16.10.2009 festgesetzt und als Pauschalhonorar ein Betrag von
€ 350,00 vereinbart worden ist.
Die Kontrollabteilung vertrat die Ansicht, dass im Rahmen des Stadtmagistrates eine Einschulung von Mitarbeitern mittels Werkvertrag generell nicht Usus ist und empfahl, zukünftig für die Einschulung neuer
MitarbeiterInnen rechtzeitig Vorsorge zu treffen bzw. das vorhandene
Personal heranzuziehen.
Die betroffene Dienststelle teilte im Anhörungsverfahren dazu u.a. mit,
dass sie der Kritik der Kontrollabteilung zustimmt, jedoch von Seiten
des Personalamtes eine „Überschneidung“ der Verträge leider nicht
möglich gewesen wäre. Um die Kontakte und das Know-how der karenzierten Mitarbeiterin nicht zu verlieren, sei ausnahmsweise dieser
Weg gewählt worden.

Skonto

Im Rahmen der Belegkontrolle wurde eine Rechnung des Amtes für
Kinder- und Jugendbetreuung betreffend die Lieferung von 7 Masken
an eine Volksschule behoben. Auf den, für die im Juli gelieferten Waren, zu zahlenden Betrag wäre Skonto gewährt worden. Die Rechnung
wurde jedoch knapp 5 Monate später zur Gänze bezahlt. Obwohl es
sich um einen kleinen Betrag handelt, hätten bei zeitgerechter Bearbeitung Kosten gespart werden können. In der Stellungnahme des Amtes
wurde mitgeteilt, dass vermutlich aufgrund der Ferienzeit die sachliche
Richtigkeit der Rechnung nicht bestätigt wurde, bzw. die Rechnung auf
dem Postwege verloren ging.
Aus gegebenem Anlass wurden seitens des Amtes die MitarbeiterInnen
eindringlich darauf hingewiesen, Rechnungen zukünftig rechtzeitig zur
Anweisung zu bringen sowie gewährte Skonti zu lukrieren.

Rechnungen „auf Abruf“ Im Zuge einer Belegkontrolle wurden zwei Auszahlungsanordnungen

„auf Abruf“ aus dem Jahr 2008 vom Büro der Bürgermeisterin zu Gunsten des Amtes für Kultur in Höhe von insgesamt € 30.000,00 für die
Teilnahme an den Innsbrucker Kulturtagen in Krakau im Jahr 2009
überprüft.
Der Vermerk „auf Abruf“ bedeutet, dass nach Vorliegen einer Rechnung
diese nicht sofort angewiesen, sondern mit 31.12. des Folgejahres fällig
gestellt wird, da in diesen Fällen die verrechnete Leistung noch einer
Überprüfung (z.B. auf Vollständigkeit oder Funktionalität) unterzogen
Zl. KA-13174/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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