Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25042013.pdf
- S.26
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lung auch an die Möglichkeit der Einholung eines Gutachtens (Zivilingenieur, Sachverständiger usw.), wenngleich dadurch zusätzliche Kosten anfallen. Die Geschäftsführung der Naturstrom Mühlau GmbH teilte im Anhörungsverfahren mit, dass das
Kollaudierungsoperat bereits im Februar 2008 bei der zuständigen Behörde eingereicht worden wäre, jedoch trotz mehrfacher Urgenz eine Kollaudierung bis zum damaligen Zeitpunkt nicht erfolgt sei. Die Geschäftsführung kündigte weiters an, im Sinne des Vorschlages der Kontrollabteilung zu versuchen, mit der Förderstelle alternative Auszahlungsbedingungen auszuverhandeln. Im Rahmen der Follow up – Einschau
2010 gab die Naturstrom Mühlau GmbH an, dass die Geschäftsführung im Sinne des
Vorschlages der Kontrollabteilung mit der Förderstelle mehrfach konferiert und ein
entsprechendes Gutachten über die Funktionsfähigkeit der Anlage alternativ zur –
nach wie vor nicht erfolgten – Kollaudierung vorgelegt habe. Ein Abschluss der diesbezüglichen Prüfungen durch den Fördergeber sei damals für Ende Februar 2011 in
Aussicht gestellt worden. Die Follow up – Prüfung 2011 ergab, dass es durch die beschriebene Vorgangsweise gelungen wäre, am 19.09.2011 einen Teilbetrag der Förderung in Höhe von € 167.811,00 zu lukrieren. Die Auszahlung der restlichen Fö rdermittel in Höhe von € 34.458,00 wäre abhängig von der behördlichen Löschung
zweier in der Realität nicht mehr existierender Wasserrechte im Wasserbuch. Die dafür notwendige(n) Einigung(en) über die weitere Vorgangsweise hinsichtlich der
letztmaligen Vorkehrungen würde(n) auf der Seite der zuständigen Behörden „hängen“. Die Geschäftsführung kündigte im Hinblick auf die restlichen Fördermittel in
Höhe von € 34.458,00 an, weiterhin um eine entsprechende Auszahlung bemüht zu
sein.
Erneut zu dieser Thematik befragt, informierte die Geschäftsführung aktuell darüber,
dass sich im Vergleich zum Vorjahr keine wesentlichen Neuerungen ergeben hätten.
Gleichzeitig bekräftigte die Naturstrom Mühlau GmbH ihr weiteres Bemühen, die
Auszahlung des restlichen Förderbetrages zu erreichen. Dabei wäre man jedoch auf
behördliche Beurteilungen und Entscheidungen angewiesen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
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Der Bericht der Kontrollabteilung über die stichprobenartige Prüfung der Gebarung
und Jahresrechnung 2006 der ISpA GmbH, Zl. KA-11867/2009, wurde am
18.01.2010 fertig gestellt. In Verbindung mit den damaligen Prüfungsfeststellungen
hatte die Kontrollabteilung mehrere Empfehlungen ausgesprochen, deren Umsetzung
bereits im Zuge des seinerzeitigen Anhörungsverfahrens bzw. der Follow up – Einschauen 2010 und 2011 erledigt oder zugesichert worden ist. Der Stand der offen
gebliebenen Anregungen war Gegenstand der Follow up – Einschau 2012:
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Im Jahr 2003 ist in Anbetracht der damals vorherrschenden Eigentümer- und Betriebsstrukturen des Sport- und Freizeitparks Tivoli-Neu, der Bob- und Rodelbahn,
des Eisstadions, usw. eine gemeinsame Betriebsführung der Sportstätten angestrebt
worden. In diesem Zusammenhang wurde der mit der OSVI im Jahr 2000 abgeschlossene Geschäftsbesorgungsvertrag in einen Fruchtgenussvertrag umgewandelt.
Dadurch ist der gesamte Sport- und Freizeitpark Tivoli-Neu seit 01.01.2004 der OSVI
zur Nutzung überlassen und von dieser auf eigenen Namen und Rechnung betrieben
worden. Hierfür erhielt die ISpA ein jährliches Fruchtgenussentgelt.
Zl. KA-00379/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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