Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 01-Jaenner_geschwaerzt.pdf
- S.59
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biete alle am Berg liegen, während andere
Städte den Vorteil haben, dass sich die
Naherholungsgebiete in der Ebene befinden.
Das bedeutet, dass für uns die Seilbahnen
und die Zubringer zu den Bergen von enormer Wichtigkeit sind, besonders um den
lebenswerten Zustand dieser Stadt zu erhalten.
In diesem Sinne bitte ich alle,
diesem Antrag dem Inhalte nach zuzustimmen.
GR Grünbacher: Ich stelle den Antrag
auf Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
StR Mag. Dr. Platzgummer: Die Befristung
im Antrag lautet auf 31.1.2013. Wenn wir
diesen Antrag dem Stadtsenat zuweisen,
müssen wir darauf achten, dass langsam
nicht alles "verfristet" ist.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Es steht ohnehin zuerst der Antrag auf inhaltliche Abstimmung. Wenn dieser Antrag auf Annahme nicht zurückgezogen wird, ist der Antrag
zuerst inhaltlich abzustimmen.
(GR Grünbacher: Umgekehrt!)
Mit welcher Begründung ziehe ich den später gestellten Antrag vor? Die Geschäftsordnung sieht schon vor, dass man die Anträge der Reihenfolge nach abstimmt. Wenn
GRin Dr.in Molling sagt, dass sie ihren Antrag auf Annahme zurückzieht und dem
Antrag von GR Grünbacher folgen wird,
dann kommt der Antrag in den Stadtsenat.
Ich unterbreche wieder die Sitzung, damit
ich die Klubobleute zu mir bitten darf, ob es
diese Bestimmung gibt.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer unterbricht um
20.30 Uhr die Sitzung und setzt die Beratungen nach Feststellung der Beschlussfähigkeit um 20.35 Uhr wieder fort.
GRin Dr.in Molling: Ich ersuche um die inhaltliche Abstimmung und erinnere noch
einmal an den dringenden Wert für die Bevölkerung der Stadt Innsbruck diese Frage
zu klären.
GR-Sitzung 17.1.2013
Mehrheitsbeschluss (gegen ÖVP, RUDI,
FPÖ, TSB und INN PIRAT; 16 Stimmen):
Der von GR Kritzinger sowie Mitunterzeichnerin und Mitunterzeichnern in der Sitzung
des Gemeinderates am 13.12.2012 eingebrachte Antrag wird dem Inhalte nach abgelehnt.
Grundsatzdiskussion hinsichtlich
der richtigen Reihenfolge der gestellten Anträge bei dem Tagesordnungspunkt "Behandlung von
Anträgen aus der Sitzung des
Gemeinderates vom 13.12.2012"
StR Mag. Dr. Platzgummer: Zur Geschäftsordnung! Ich möchte nur festhalten,
dass die Vorgangsweise meiner Ansicht
nach nicht richtig war. Der Antrag auf Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung entspricht
einem Abänderungsantrag. Ein Abänderungsantrag ist vor dem Hauptantrag abzustimmen. Daraufhin hat erst die inhaltliche
Abstimmung zu erfolgen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich stehe diesem Gemeinderat jetzt fast drei Jahre vor.
Die Vorgangsweise wurde ganz bewusst
immer von den einzelnen Antragstellerinnen
bzw. Antragstellern so gewählt. Wenn sich
herausstellte, dass sich eher eine Mehrheit
für eine Zuweisung an den Stadtsenat ergeben würde, haben die einzelnen Mitglieder des Gemeinderates den Antrag auf Annahme insofern zurückgezogen, dass sie
die Zuweisung gewählt haben.
Wenn der Antrag auf Annahme steht, beinhaltet dieser Antrag keine inhaltliche Änderung, sondern das ist eine andere Vorgangsweise in der Reihenfolge der Abstimmung. Das wurde daher meistens so gehandhabt.
Es hat eine gute Tradition gegeben, bevor
der Antrag inhaltlich abgestimmt wurde,
wurde die Zuweisung an den Stadtsenat
vorgezogen. Das ist ganz verlässlich der
Fall, weil dafür mache ich diese Abstimmung hier schon zu lange.
GR Grünbacher: Zur Geschäftsordnung!
Es ist richtig, dass in der Geschäftsordnung
die Reihenfolge der Abstimmung nicht festgelegt ist. Es wird grundsätzlich immer die
Annahme beantragt. Somit ist der Zuwei-