Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-29032012.pdf
- S.61
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Im Rahmen der nunmehrigen Follow up – Prüfung 2011 wurde von der Geschäftsführung bekräftigt, dass eine Refundierung der Zinskosten seitens der IKB AG erfolgen
werde. Eine endgültige Erledigung in Form des buchhalterischen Nachweises der
Rückvergütung stand zum Zeitpunkt der aktuellen Follow up – Einschau noch aus.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
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Mit Fördervertrag vom 17.06./08.11.2005 – abgeschlossen zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Fördergeber und der Naturstrom Mühlau GmbH als Förderungsnehmer – wurde für die Errichtung eines Kleinwasserkraftwerkes eine Förderung in Höhe von maximal
€ 202.269,00 (8,64 % der Förderbasis) gewährt, wobei die endgültige Festlegung der
Förderhöhe erst im Zuge der Endabrechnung der Förderung erfolgt(e). Die Auszahlung der Förderung war an diverse Bedingungen geknüpft. Die Flüssigmachung einer
ersten Tranche in Höhe von 60 % war nach Erfüllung allgemeiner, die restlichen 40 %
nach Erfüllung einer allgemeinen und zweier technischer Auflagen vorgesehen. Zum
damaligen Prüfungszeitpunkt war die dargestellte Förderung noch nicht ausbezahlt
bzw. konnte diese aufgrund der Nichterfüllung von Auszahlungsbedingungen seinerzeit noch nicht erfolgen. Die Auszahlung der ersten 60 %igen Fördertranche scheiterte damals an der Auszahlungsbedingung, dass durch die Vorlage eines Gutachtens
eines Zivilingenieurs, einer akkreditierten Stelle, eines gerichtlich beeideten Sachverständigen, einer öffentlichen Untersuchungsanstalt oder eines technischen Büros der
Nachweis über die Funktionstüchtigkeit aller Anlagenteile während der Inbetriebnahmephase bzw. deren Abschluss zu erbringen war. Dieser Nachweis konnte auch in
Form der Kollaudierung vorgelegt werden. Das Kollaudierungsoperat für das Kleinwasserkraftwerk der Naturstrom Mühlau GmbH war zwar bei der zuständigen Behörde eingebracht worden, allerdings war die Kollaudierung bis zum Abschluss der seinerzeitigen Prüfungshandlungen der Kontrollabteilung nicht abgeschlossen. Die Bedingungen im Zusammenhang mit der 40 %igen Fördertranche (Auszahlung sollte
frühestens Ende 2010 erfolgen) waren zum Prüfungszeitpunkt teilweise erfüllt.
Die Kontrollabteilung sprach betreffend die Erfüllung der Auszahlungsbedingungen
die generelle Empfehlung aus, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die die Auszahlung der Förderung sicherstellen. In Bezug auf die zum Prüfungszeitpunkt offene Kollaudierung empfahl die Kontrollabteilung, diesbezüglich mit dem Fördergeber über eine alternative Auflagenerfüllung zu verhandeln. Letztlich erinnerte die Kontrollabteilung auch an die Möglichkeit der Einholung eines Gutachtens (Zivilingenieur, Sachverständiger usw.), wenngleich dadurch zusätzliche Kosten anfallen. Die Geschäftsführung der Naturstrom Mühlau GmbH teilte im Anhörungsverfahren mit, dass das
Kollaudierungsoperat bereits im Februar 2008 bei der zuständigen Behörde eingereicht worden wäre, jedoch trotz mehrfacher Urgenz eine Kollaudierung bis zum damaligen Zeitpunkt nicht erfolgt sei. Die Geschäftsführung kündigte weiters an, im Sinne des Vorschlages der Kontrollabteilung zu versuchen, mit der Förderstelle alternative Auszahlungsbedingungen auszuverhandeln. Bei der letztjährigen Follow up – Einschau 2010 gab die Naturstrom Mühlau GmbH an, dass die Geschäftsführung im
Sinne des Vorschlages der Kontrollabteilung mit der Förderstelle mehrfach konferiert
und ein entsprechendes Gutachten über die Funktionsfähigkeit der Anlage alternativ
zur – nach wie vor nicht erfolgten – Kollaudierung vorgelegt habe. Ein Abschluss der
diesbezüglichen Prüfungen durch den Fördergeber sei damals für Ende Februar 2011
in Aussicht gestellt worden.
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Zl. KA-00200/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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