Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-29032012.pdf
- S.63
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sprechender Vertragsentwurf zur Unterzeichnung vorliegt. Die Kontrollabteilung hat
daher empfohlen, um einen möglichst raschen Vertragsabschluss bemüht zu sein.
Dazu gab die ISpA im Rahmen ihrer damaligen Stellungnahme bekannt, dass dem
Geschäftsführer der OSVI am 08.06.2009 per E-Mail eine Ergänzungsvereinbarung
zum Fruchtgenussvertrag übermittelt worden sei. Als Grund für die Nichtunterzeichnung der Zusatzvereinbarung gab der Geschäftsführer der OSVI fehlende Beschlüsse in seinen Gremien an. Überdies sicherte der seinerzeitige Geschäftsführer der
ISpA zu, weitere Bemühungen zu einem raschen Vertragsabschluss zu setzen.
Bei ihrer im darauffolgenden Jahr durchgeführten Follow up – Einschau stellte die
Kontrollabteilung fest, dass zwischen der Stadt Innsbruck und der OSVI bis zum Prüfungszeitpunkt Ende Jänner 2011 noch kein Einvernehmen darüber erzielt werden
konnte, wer Fruchtgenussberechtigte/r ist.
Im Zuge der aktuellen Follow up – Einschau gab die Gesellschaft nun bekannt, dass
nach mehrmaliger Urgenz im Jahr 2011 am 25.01.2012 eine Besprechung mit der
Stadt Innsbruck betreffend die Ausdehnung des Fruchtgenussrechtes stattgefunden
habe und mittlerweile ein Entwurf einer StS-Vorlage vorläge.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Die ISpA hat am 21.07.2009 der OSVI für die Leichtathletikanlage (400m Laufring,
Tribüne und Garderobengebäude) ein zusätzliches Jahresfruchtgenussentgelt von
netto rd. € 17,7 Tsd. für den Zeitraum vom 01.05. bis 31.12.2009 vorgeschrieben. Ein
diesbezüglicher Zahlungseingang war nach Rücksprache mit der Assistentin der Geschäftsführung bis zum Prüfungszeitpunkt November 2009 jedoch nicht erfolgt.
In diesem Zusammenhang hielt die Kontrollabteilung fest, dass seit der Inbetriebnahme bzw. Nutzung der Leichtathletikanlage am Sport- und Freizeitpark Tivoli-Neu
im Oktober 2006 bis zur erstmaligen Vorschreibung (Mai 2009) eines zusätzlichen
Fruchtgenussentgeltes an die OSVI immerhin 31 Monate vergangen sind. Im Sinne
einer Einnahmensteigerung wurde dem damaligen GF empfohlen, sich umgehend mit
der OSVI zum Zwecke der Vereinnahmung der der ISpA aus den Vorjahren zustehenden Erträge in Verbindung zu setzen.
Im Anhörungsverfahren teilte die ISpA dazu mit, dass die Nutzung der Leichtathletikanlage aufgrund der Bauführung betreffend die Wiederherstellung des Kunstrasenfeldes und der Beachvolleyball-Anlage bis 30.04.2009 nur sehr eingeschränkt möglich
war. Außerdem hat die ISpA (sowie die OSVI) für die Nutzung des Sta-dions und der
Nebenflächen im Rahmen der EURO 08 von der Union of European Football
Associations (UEFA) eine Entschädigung gemäß der während der Fußballeuropameisterschaft mit der genannten Institution abgeschlossenen Stadionvereinbarung
erhalten.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2010 hat die ISpA nachgewiesen, dass der im
Juli des Jahres 2009 der OSVI vorgeschriebene Betrag von rd. € 17,7 Tsd. aufgrund
fehlender Vertragsgrundlagen im Jahr 2010 gutgeschrieben worden ist. Der Betrag
wurde von der OSVI bei der Überweisung des Fruchtgenussentgeltes für den Monat
März 2010 in Abzug gebracht.
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Zl. KA-00200/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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