Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 01-Jaenner_geschwaerzt.pdf

- S.61

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- 57 -

selbstständigen Erledigung mehr wiegt, als
eine Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur Vorberatung. Damit darf sich der
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss im Rahmen der Überarbeitung
der Geschäftsordnung befassen. Das wäre
dann eindeutig geregelt.
Wenn das anders wäre, hätten wir nie die
Situation gehabt, dass der Antrag auf inhaltliche Abstimmung zurückgezogen wurde.
StR Mag. Dr. Platzgummer: Zur Geschäftsordnung! Der Gemeinderat hat immer, das war schon zu meiner Zeit als Magistratsdirektor so, nach dem gleichen Usus
gehandelt. Das wurde nicht aus Jux und
Tollerei getan. Diesbezüglich wurde auch in
der Geschäftsordnung nichts geändert.
Wenn ein Antrag eingebracht ist, steht der
Antrag etwas anzunehmen. Das ist die Basis des Antrages, denn sonst hat das Ganze
keinen Sinn.
Würde man die Theorie der Frau Bürgermeisterin annehmen, dann würde es keine
Zuweisung von Anträgen an den Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung oder Vorberatung mehr geben. Man würde zuerst immer über die Annahme oder Ablehnung
abstimmen. Bei einer Annahme eines Antrages ist die Sache erledigt. Bei einer Ablehnung eines Antrages ist auch keine
Folgeabstimmung mehr möglich. Daher
kann das so nicht sein. Aber lassen wir es
für heute gut sein.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Der Rechts-,
Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss
hat noch so viel vor sich. Dieser Ausschuss
darf die Geschäftsordnung überarbeiten,
denn dann haben wir eine ganz klare Vorgehensweise und Regelung.
34.3

I-OEF 109/2012
Zukünftige Gestaltung des Österreichischen Bundesheeres, Einsetzung für den Erhalt der militärischen Einrichtungen insbesondere dem Militärspital (GR Hitzl)

GR Grünbacher: Ich beantrage die
Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung.

GR-Sitzung 17.1.2013

Beschluss (einstimmig):
Der von GR Hitzl sowie Mitunterzeichnerin
und Mitunterzeichner in der Sitzung des
Gemeinderates am 13.12.2012 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
34.4

I-OEF 110/2012
Erhalt der freien Veranstaltungsszene (GR Jahn)

GR Jahn: Wir haben im Vorfeld schon über
diesen Antrag gesprochen. Es wäre mir ein
großes Anliegen, wenn wir auf Grund der
fehlenden Veranstaltungsbereiche mit dem
Bau des "Hauses der Musik" eine Lösung
finden könnten.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: So schnell
kommt das nicht. Ich kann Dich beruhigen,
das Stadtcafe wird noch länger stehen.)
Beim aktuellen Stand ist die Sache nicht
mehr so tragisch. Es handelt sich dabei um
keinen dringenden Antrag. Wenn man sich
eine Ausschreibung überlegt, sollten die zu
behandelnden Punkte berücksichtigt werden. Es finden derzeit im Stadtsaal einige
freie Veranstaltungen statt. Es gibt dort
Highschool- und Schülerinnen- bzw. Schülerpartys. Auch besteht die Möglichkeit, Jahreshauptversammlungen abzuhalten. Dieser
Raum hat den Vorteil, dass es dort keinen
Monopol-Caterer gibt. Das macht die Sache
wirtschaftlich finanzierbar. Ohne, dass eine
Bar selber betrieben wird, ist für viele so
eine Veranstaltung nicht leistbar.
Der einzige Ort, der mir persönlich bekannt
ist, wo dies derzeit noch möglich ist, wären
die Ursulinensäle am Marktplatz. Diese gibt
es aber auf Grund der Konstellation bald
nicht mehr. Dementsprechend möchte ich
darauf hinweisen, eine Lösung zu finden. Es
soll ein adäquater Ersatz gefunden werden.
Man könnte das Monopol-Catering in der
Innsbrucker Congress- und Messe GesmbH
(COME) auflösen. Zudem könnten auch
andere Räumlichkeiten gefunden werden,
die dieses Volumen schaffen. Ich ersuche
daher
den Antrag dem Inhalte nach anzunehmen.
GRin Mag.a Schwarzl: Nachdem bei diesem
Antrag etwas zu recherchieren und zu bearbeiten ist, frage ich, ob man