Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf
- S.35
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Bauausschuss zu Wort gemeldet und
Rechtssicherheit verlangt.
Alle anderen AnrainerInnen - deshalb sind
23 Stellungnahmen eingelangt - haben
sich gegen diese Baugrenzlinien ausgesprochen. Vorher hat es in diesem
gesamten Gebiet keine Baugrenzlinien
gegeben. Der Sinn einer Baugrenzlinie ist,
speziell in Bereichen, wo es zum Beispiel
große, dichte Randbebauungen gibt oder
zu öffentlichen Flächen hin, größere
Abstände bei größerer Dichte in den
Randbereichen zu ermöglichen.
In einem Gebiet mit normalen Baugrundstücken gelten die Abstandsbestimmungen nach der Tiroler Bauordnung
(TBO). Es ist klar, dass man, wenn man
höher baut, einen größeren Abstand
einhalten muss. Das war für diese Flächen
geregelt. Damit dort eine gewisse Durchgrünung erhalten bleibt, hat man diese
Bebauungsdichte, das heißt wie viel auf
einem Grundstück prozentuell verbaut
werden darf -, vorgesehen.
Ich habe GRin Mag.a Pitscheider gestattet,
an der Besichtigung teilzunehmen, obwohl
auch GR Mag. Fritz dabei war. Das war
eine Großzügigkeit, die mir jetzt diesen
Dank eingebracht hat, obwohl sie ihre
Wortmeldung auch in der Sitzung des
Bauausschusses hätte sagen können.
Wenn wir mit diesen Baugrenzlinien in der
Stadt Innsbruck so weitermachen, dann
frage ich mich, wozu wir eine Tiroler
Bauordnung (TBO) haben, in der Abstandsbestimmungen ganz klar geregelt
sind. Im ersten Entwurf war eine Baugrenzlinie mit 12 m vorgesehen. Das heißt
von der Grundgrenze 12 m Abstand de
facto oberirdisches Bauverbot, was einer
glatten Enteignung gleichkommt.
Plötzlich einen wertlosen Grund mit einer
Fläche von 360 m2 zu haben, wo vorher
diese Fläche als Bauland ausgewiesen
war, ist eine beinharte Enteignung, wenn
auch auf eine sehr elegante Form.
Dagegen habe ich mich schon damals als
Stadtrat und auch im Bauausschuss
immer gewehrt. Ich war damals davon
nicht betroffen, kämpfe jetzt aber für
meinen Nachfolger.
Ich habe heute ganz klar gesagt, dass ich
gegen den Ergänzenden Bebauungsplan
GR-Sitzung 26.3.2009
stimme, weil es ein ordentliches Verhalten
gegenüber meinem Käufer ist. Das ist eine
Familie mit zwei Kindern, eines davon ist
ein Pflegekind. Ich habe gesagt, dass der
jetzige Eigentümer einen Einspruch
machen kann.
Ich stimme bei diesem Ergänzenden
Bebauungsplan dagegen, aber wenn
jemand meint, dass ich hier befangen bin,
bitte ich den Vorsitzenden, mir das zu
sagen, dann verlasse ich den Plenarsaal.
Ich wollte die Mitglieder des Gemeinderates offen und ehrlich über die ganze
Situation informieren, die sich schon
anders darstellt, als es GRin Mag.a Pitscheider gebracht hat.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Darf
ich hinsichtlich Befangenheit noch fragen,
ob der Kauf abgeschlossen ist?
GR Ing. Krulis: Ja, der Kauf ist abgeschlossen und der Eigentümer steht im
Grundbuch.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich
stelle ausdrücklich fest, dass nach
meinem Dafürhalten keine Befangenheit
mehr gegeben ist, da keine persönlichen
Interessen mehr vorhanden sind.
GR Hof: Zur Geschäftsordnung! Ich muss
hier leider widersprechen. Ich habe
gehofft, dass die Wortmeldung kürzer wird
und von Sekunde zu Sekunde gehofft,
dass sie aufhört. Wir gehen mit Befangenheit locker um und in manchen Fällen ist
das irgendwo verständlich, auch wenn es
mir regelmäßig weh tut.
Wenn sich ein Mitglied des Gemeinderates, egal ob als Obmann eines Ausschusses oder als Debattenredner, an einer
Debatte beteiligt und sagt, "ich stimme
dagegen, denn ich glaube, das bin ich
meinem Käufer schuldig und fühle mich
ihm gegenüber verpflichtet", wird damit die
Befangenheit ausgedrückt.
Ich habe gedacht, dass ich zur Geschäftsordnung über "Anscheinjudikatur" rede, da
nämlich der Anschein zu vermeiden ist,
dass eine völlige Unparteilichkeit nicht
gegeben sein könnte. Wenn dieser
Anschein gefährdet ist, haben wir alle
nach dem Gesetz vor Beschlussfassung
nicht an den Beratungen teilzunehmen,
den Raum zu verlassen, uns vor dem
Plenarsaal als Auskunftsperson zur