Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf

- S.48

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- 187 -

11. Ist es richtig, dass diejenigen Mittel- in
welcher Höhe auch immer - die dem
Alpenzoo bzw. den "Freunden des
Alpenzoos" aus den Nettoeinnahmen
der Parkraumbewirtschaftung beim
Zoo zufließen sollen, im Gegenzug
von der städtische Jahressubvention
für den Alpenzoo abgezogen werden
sollen?
12. Wenn nein, wie können Sie als
Finanzreferentin einen derartigen
städtischen Betrag, der
a) zur von der Stadt finanzierten
Ungleichbehandlung von Zoobesuchern führen soll;
b) der ein mit vielen städtischen
Millionen finanziertes Hungerburgbahn-Neu-Projekt konterkariert;
c) der den mit hohen städtischen
Mitteln finanzierten Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) der
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) konterkariert;
d) der keinerlei konjunkturbelebende
oder umwelt- und verkehrspolitisch
positive Wirkung auf die Stadt Innsbruck hat;
e) der lediglich Klientelpolitik für einen
durch und durch politisch besetzten
Alpenzoo darstellt in Zeiten sinkender Steuereinnahmen rechtfertigen?
13. Ist geplant, auch den Freundeskreisen für das Ferdinandeum und das
Landestheater, die durch ihre Mitgliedschaft, ihre Aktivitäten und ihre
Spenden nicht unwesentlich zur gedeihlichen Entwicklung dieser Einrichtungen beitragen, ebenfalls Parkwertkarten für Tiefgaragen oder Oberflächenparkplätze in der Nähe dieser
Einrichtungen auf Kosten der Stadt
anzubieten?
Mag.a Schwarzl, Mag. Fritz,
Mag.a Pitscheider und Dr.in KrammerStark, alle e. h.

31.4

I-OEF 40/2009
Agrargemeinschaft Waldinteressentschaft Igls, Aufklärung über
Rechtsgutachten (Die Innsbrucker Grünen)

Bgm.in Zach verliest die dringende
Anfrage der Innsbrucker Grünen:
Im April 2008 hat der Stadtsenat, auf
Basis eines Sachstandsberichtes der
Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten,
RA Dr. Brugger mit der Erstellung eines
Rechtsgutachtens in Sachen Agrargemeinschaften Igls und Vill beauftragt.
Am 13.8.2008 wurde RA Dr. Brugger auf
Basis dieses Rechtsgutachtens, in
welchem sehr umfangreich, die Chancen
und Risiken der Stadt Innsbruck bei
Beschreitung des Rechtsweges ausgeführt waren, mit der anwaltlichen Vertretung der Stadt Innsbruck in Sachen Agrar
Vill und Igls beauftragt.
Damit wurde RA Dr. Brugger bevollmächtigt und beauftragt, die Stadt Innsbruck in
allen die "Agrargemeinschaft Waldinteressentschaft Igls" oder die "Agrargemeinschaft Gemeinschaftswald Vill" betreffenden Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden, vor ordentlichen Gerichten und
vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof zu vertreten und Verfahren aller
Art einzuleiten, Anträge aller Art zu stellen
und Rechtsmittel aller Art, auch außerordentliche, einzubringen, sowie jene
Rechtsbehelfe zu ergreifen, die dazu
geeignet erscheinen, das Recht der
Stadtgemeinde Innsbruck auf die Substanz des im Eigentum der "Agrargemeinschaft Waldinteressentschaft Igls" bzw. im
Eigentum der "Agrargemeinschaft
Gemeinschaftswald Vill" stehenden
Gebietes zur Geltung zu bringen.
Gleichzeitig wurde RA Dr. Brugger vom
Stadtsenat beauftragt, die beiden Agrargemeinschaften darauf aufmerksam zu
machen, dass die Stadt Innsbruck eine
Anfechtung der Hauptteilung bzw. des
Vergleiches anstrebt, und sie aufzufordern, weitere Erlösverteilungen einzustellen.
Entsprechende dem Stadtsenat zur
Kenntnis gebrachte Schreiben wurden
Ende August 2008 an die beiden Agrar-

GR-Sitzung 26.3.2009